ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Grüß' Euch!
Seit Jahren kursiert hier und anderswo die Frage, ob und unter welchen Umständen es zulässig ist, wenn ein Händler einen Verschluss/ein Upper als "wesentlichen Bestandteil" (früher und im Volksmund noch immer: "Wechselsystem") verkauft und dazu ein Griffstück, sodass man theoretisch eine ganze Waffe zusammenbauen kann.
Unter den Händlern gab gibt es meines Wissens diese Fraktionen:
1. Manche halten es für illegal und machen es nicht.
2. Manche verkaufen Verschluss / Griffstück an den gleichen Käufer und übergeben die Waffe zerlegt.
3. Manche fräsen zusätzlich Seriennummern am Griffstück/Lower (alleine nicht registrierungspflichtig) aus oder ergänzen sie durch ein weiteres Zeichen.
So weit so gut. Ein Händler im Süden von Wien, bisher ganz klar Fraktion 1., macht diese Woche Werbung in seinem Mail-Newsletter, dass er ab jetzt auch Waffen als Wechselsysteme verkaufe, wenn man sie zerlegen kann.
Heute frage ich dort einen Verkäufer, woher der Sinneswandel.
Antwort: Der Händler habe eine schriftliche Stellungnahme des BMI, dass dieses Vorgehen zulässig ist.
Meine Frage: Hat jemand das auch gehört oder diese Stellungnahme/Rechtsmeinung gesehen oder gelesen?
(Ich möchte bitte nicht den zwölften Thread aufmachen, wo jeder seine Rechtsansicht schreibt, sondern in Erfahrung bringen, ob es tatsächlich eine Äußerung der Behörde gibt, die für uns Klarheit schafft. Natürlich ist dann immer noch offen, ob es die örtlich zuständigen Behörden schert, das was BMI sagt ...)
Also, liebe Gemeinde, weiß wer was?
Danke, chrtha
Seit Jahren kursiert hier und anderswo die Frage, ob und unter welchen Umständen es zulässig ist, wenn ein Händler einen Verschluss/ein Upper als "wesentlichen Bestandteil" (früher und im Volksmund noch immer: "Wechselsystem") verkauft und dazu ein Griffstück, sodass man theoretisch eine ganze Waffe zusammenbauen kann.
Unter den Händlern gab gibt es meines Wissens diese Fraktionen:
1. Manche halten es für illegal und machen es nicht.
2. Manche verkaufen Verschluss / Griffstück an den gleichen Käufer und übergeben die Waffe zerlegt.
3. Manche fräsen zusätzlich Seriennummern am Griffstück/Lower (alleine nicht registrierungspflichtig) aus oder ergänzen sie durch ein weiteres Zeichen.
So weit so gut. Ein Händler im Süden von Wien, bisher ganz klar Fraktion 1., macht diese Woche Werbung in seinem Mail-Newsletter, dass er ab jetzt auch Waffen als Wechselsysteme verkaufe, wenn man sie zerlegen kann.
Heute frage ich dort einen Verkäufer, woher der Sinneswandel.
Antwort: Der Händler habe eine schriftliche Stellungnahme des BMI, dass dieses Vorgehen zulässig ist.
Meine Frage: Hat jemand das auch gehört oder diese Stellungnahme/Rechtsmeinung gesehen oder gelesen?
(Ich möchte bitte nicht den zwölften Thread aufmachen, wo jeder seine Rechtsansicht schreibt, sondern in Erfahrung bringen, ob es tatsächlich eine Äußerung der Behörde gibt, die für uns Klarheit schafft. Natürlich ist dann immer noch offen, ob es die örtlich zuständigen Behörden schert, das was BMI sagt ...)
Also, liebe Gemeinde, weiß wer was?
Danke, chrtha
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Die Frage gehört anders herum? Warum sollte es nicht legal sein einem Kunden Verschluss und Griffstück getrennt zu verkaufen? Ein Lower/Griffstück ist in Österreich - nur darum geht es hier - frei erhältlich und unterliegt keinerlei Beschränkungen. Welchen Unterschied macht es wenn Händler A nur den Verschluss verkauft und Griffstück von Händler von Händler B? Oder man hat aus welchen Gründen auch immer bereits ein kompatibles Griffstück zuhause. Wo ist hier der Vorwurf? Statt sich über die Regelung und das zugestandene Vertrauen vom Gesetzgeber zu freuen wird ständig das Haar im Kessel gesucht und lamentiert.
Ob der Händler aus Fleiß, Grant oder vorauseilendem Gehorsam irgendwas eingraviert ist unerheblich. Eher würde ich sagen das es dem gar nichts angeht und er damit die Ware im Wert mindert. Dem Kunde generell eine Vorbereitungshandlung zu unterstellen hat mMn keine Grundlage. Es ist natürlich nachvollziehbar jedoch in Hinblick auf die schwere der Konsequenzen (WBK/WP/JK Verlust) ein theoretischer Punkt. Auch betreffend Weitergabe würde man sich im Kreis drehen da in anderen Staaten die Rechtslage eine andere ist.
Ob der Händler aus Fleiß, Grant oder vorauseilendem Gehorsam irgendwas eingraviert ist unerheblich. Eher würde ich sagen das es dem gar nichts angeht und er damit die Ware im Wert mindert. Dem Kunde generell eine Vorbereitungshandlung zu unterstellen hat mMn keine Grundlage. Es ist natürlich nachvollziehbar jedoch in Hinblick auf die schwere der Konsequenzen (WBK/WP/JK Verlust) ein theoretischer Punkt. Auch betreffend Weitergabe würde man sich im Kreis drehen da in anderen Staaten die Rechtslage eine andere ist.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Gähn......ist jemanden fad ?
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Meinst mich? Nein, mir ist nicht fad, danke der Nachfrage. Eher kratzen Posts die in eine bestimmte Richtung weisen um etwas zu konstruieren das in keinster Weise ein Problem ist. Wobei Irrtum nicht ausgeschlossen ist.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Ich habe nichts konstruiert, sondern gefragt, ob jemand eine Stellungnahme vom BMI kennt - aber danke für Deine Zeit ...
-
- .223 Rem
- Beiträge: 175
- Registriert: So 20. Feb 2022, 16:55
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Wie oft will man das Thema eigentlich noch aufwärmen? Ist doch eh alles schon zigfach erklärt.
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Scheinbar nicht, wenn jeder Händler und jeder Forum-User eine Meinung hat, sie aber nicht belegen kann. Gesetz und Kommentare lesen kann ich auch, klar steht's dort nirgends.GoodReason hat geschrieben: ↑Sa 8. Jul 2023, 19:02Wie oft will man das Thema eigentlich noch aufwärmen? Ist doch eh alles schon zigfach erklärt.
Vielleicht war meine Frage zu schwer ...
-
- .223 Rem
- Beiträge: 175
- Registriert: So 20. Feb 2022, 16:55
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Dann stell sie woanders. Standardforum ev?chrtha hat geschrieben: ↑Sa 8. Jul 2023, 19:14Scheinbar nicht, wenn jeder Händler und jeder Forum-User eine Meinung hat, sie aber nicht belegen kann. Gesetz und Kommentare lesen kann ich auch, klar steht's dort nirgends.GoodReason hat geschrieben: ↑Sa 8. Jul 2023, 19:02Wie oft will man das Thema eigentlich noch aufwärmen? Ist doch eh alles schon zigfach erklärt.
Vielleicht war meine Frage zu schwer ...
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Es ist eine Waffenrechtsfrage. Ich habe konkret nach einer Fundstelle gefragt - die passt hier.GoodReason hat geschrieben: ↑Sa 8. Jul 2023, 19:25Dann stell sie woanders. Standardforum ev?chrtha hat geschrieben: ↑Sa 8. Jul 2023, 19:14Scheinbar nicht, wenn jeder Händler und jeder Forum-User eine Meinung hat, sie aber nicht belegen kann. Gesetz und Kommentare lesen kann ich auch, klar steht's dort nirgends.GoodReason hat geschrieben: ↑Sa 8. Jul 2023, 19:02Wie oft will man das Thema eigentlich noch aufwärmen? Ist doch eh alles schon zigfach erklärt.
Vielleicht war meine Frage zu schwer ...
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 140
- Registriert: Di 16. Jan 2018, 19:18
- Wohnort: Wien
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Ich hab den Newsletter auch gelesen und war etwas überrascht.
Und ich bin der Meinung dass die Frage durchaus legitim ist. Sollte es tatsächlich eine verbindliche Zusage geben wäre das beruhigend und wünschenswert.
Ein anderer Händler hat mir als ich vor längerem eine Waffe gekauft hab angeboten die als WS zu verkaufen.
Er meinte ich sollte es machen weil er nicht glaubt dass dieser Zustand ewig Bestand haben wird, maximal bis einem Sachbearbeiter mal so fad ist und dann das Thema ausjudiziert wird. Er ging davon aus dass im worst case bereits bestehen WS quasi als Altbestand gelten würden.
Und ich bin der Meinung dass die Frage durchaus legitim ist. Sollte es tatsächlich eine verbindliche Zusage geben wäre das beruhigend und wünschenswert.
Ein anderer Händler hat mir als ich vor längerem eine Waffe gekauft hab angeboten die als WS zu verkaufen.
Er meinte ich sollte es machen weil er nicht glaubt dass dieser Zustand ewig Bestand haben wird, maximal bis einem Sachbearbeiter mal so fad ist und dann das Thema ausjudiziert wird. Er ging davon aus dass im worst case bereits bestehen WS quasi als Altbestand gelten würden.
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Reisst hier echt immer mehr ein. Da stellt jemadn eine völlig korrekte Frage und daher kommen fast nur depperte Antworten.
Nicht jeder hat die Zeit, sich das Forum Tag/Nacht zu gemüte zu führen, um so immer auf dem neuesten Stand der Dinge zu sein.
Was ist so schwer daran, wenn man die Antwort eh kennt, sie zu verlinken (wenns hier eh schon aufgeklärt wurde)?
Nicht jeder hat die Zeit, sich das Forum Tag/Nacht zu gemüte zu führen, um so immer auf dem neuesten Stand der Dinge zu sein.
Was ist so schwer daran, wenn man die Antwort eh kennt, sie zu verlinken (wenns hier eh schon aufgeklärt wurde)?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
wie willst denn a rechtsansicht verlinken die ein haendler im weg seiner behoerde vom BMI bekommen hat ...?Papa Bär hat geschrieben: ↑Mo 10. Jul 2023, 12:20Da stellt jemadn eine völlig korrekte Frage und daher kommen fast nur depperte Antworten.
Nicht jeder hat die Zeit, sich das Forum Tag/Nacht zu gemüte zu führen, um so immer auf dem neuesten Stand der Dinge zu sein.
Was ist so schwer daran, wenn man die Antwort eh kennt, sie zu verlinken (wenns hier eh schon aufgeklärt wurde)?
die frage ist verstaendlich aber schlussendlich nicht zu beantworten
wenn aber eh a haufen haendler wechselsysteme seit jahren ausfolgen
und jetzt ein einzelner der bisher gesagt hat "....das darf man nicht..." es jetzt auch tut und sich auf a "auskunft vom BMI" bezieht
dann kannst dir ja vermutlich eh schon deinen teil denken oder?
warum ist genau das jetzt der grund nach irgendeiner klarstellung zu verlangen aus dem internen kommunikationsweg zwischen einem gewerbetreibenden und der behoerde?
vielleicht zeigt er sie dir wennst ihn nett danach fragst
oder auch nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Ich frage mich sowieso warum man bestehendes Recht ständig in Frage stellen muss.
Wechselsysteme kannst eh nicht unendlich viele besitzen, du darfst nie mehr Waffen als Plätze zusammengebaut zuhause liegen haben, aber wenn es legal ist und es dir ums Geld nicht geht, dann genieß und lass gut sein.
Rechtssicherheit brauchst du nur, wenn etwas nicht klar ist. Das trifft aber in diesem Fall einfach nicht zu.
Wechselsysteme kannst eh nicht unendlich viele besitzen, du darfst nie mehr Waffen als Plätze zusammengebaut zuhause liegen haben, aber wenn es legal ist und es dir ums Geld nicht geht, dann genieß und lass gut sein.
Rechtssicherheit brauchst du nur, wenn etwas nicht klar ist. Das trifft aber in diesem Fall einfach nicht zu.
-
- .223 Rem
- Beiträge: 151
- Registriert: Fr 2. Sep 2022, 10:16
- Wohnort: Wien
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Kann mir wer per PM sagen welcher Händler da jetzt einen Newsletter rausgeschickt hat?
Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
TaroBulletmonk hat geschrieben: ↑Mo 10. Jul 2023, 16:17Kann mir wer per PM sagen welcher Händler da jetzt einen Newsletter rausgeschickt hat?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.