Halbautomatischewaffen nach §17 Z 5 ohne WBK
Verfasst: Di 4. Jun 2024, 08:14
Guten Morgen,
ich habe vor kurzem meine Jagdprüfung abgelegt und bin noch nicht alt genug für Kat B.
Aber mir ist etwas aufgefallen.
Verbotene Waffen
§17 Abs. 1 Z5
Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen Z 5 von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnte Vorrichtung allein;
(3b)Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren. Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig.
Schusswaffen der Kategorie B
§ 19.
(1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23
(1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
(2b) Bei der Festsetzung dieser Anzahl ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen.
Die Frage ist nun eine Halbautomatische Lang oder Kurzwaffe mit einem fest integrierten Schalldämpfer ist eine Waffe nach § 17 Abs. 1 Z 5 und fällt nicht mehr unter die Kat B.
Ich habe eine gültige Jagdkarte und keine WBK für Kat B. Ich darf Schalldämpfer erwerben, das steht außer Frage! Dürfte jemand wie ich, mit einer Jagdkarte aber keiner WBK für Kat B damit jetzt halbautomatische Schusswaffen mit einem fest integrierten Schalldämpfer kaufen? Diese fallen nicht in die Kat B und werden auch nicht in die Stückzahl eingerechnet laut § 23.
Zum Beispiel:
Ruger® Silent-SR® 10/22 Takedown® Integrally Suppressed Barrel
SilencerCo Maxim 9
ich habe vor kurzem meine Jagdprüfung abgelegt und bin noch nicht alt genug für Kat B.
Aber mir ist etwas aufgefallen.
Verbotene Waffen
§17 Abs. 1 Z5
Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen Z 5 von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnte Vorrichtung allein;
(3b)Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren. Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig.
Schusswaffen der Kategorie B
§ 19.
(1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23
(1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
(2b) Bei der Festsetzung dieser Anzahl ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen.
Die Frage ist nun eine Halbautomatische Lang oder Kurzwaffe mit einem fest integrierten Schalldämpfer ist eine Waffe nach § 17 Abs. 1 Z 5 und fällt nicht mehr unter die Kat B.
Ich habe eine gültige Jagdkarte und keine WBK für Kat B. Ich darf Schalldämpfer erwerben, das steht außer Frage! Dürfte jemand wie ich, mit einer Jagdkarte aber keiner WBK für Kat B damit jetzt halbautomatische Schusswaffen mit einem fest integrierten Schalldämpfer kaufen? Diese fallen nicht in die Kat B und werden auch nicht in die Stückzahl eingerechnet laut § 23.
Zum Beispiel:
Ruger® Silent-SR® 10/22 Takedown® Integrally Suppressed Barrel
SilencerCo Maxim 9