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"Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: Fr 29. Nov 2024, 21:41
von Master-chief1000
Die Frage bezieht sich zwar nicht auf Schusswaffen, aber auf Waffen generell. Für Leute welche das Walking Dead Universum nicht kennen. Lucille ist ein Baseballschläger umwickelt mit Stacheldraht von einem der Charaktere. :D

Mich würde interessieren ob es legal ist sich sowas als Replika anzufertigen und sich zur Deko ins Regal zu stellen.

§ 17. (1) 6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen;

Der einzige Punkt der im Waffengesetz in diese Richtung geht ist meiner Meinung nach dieser. Die Replika ist denke ich keinem davon zuzuordnen. Also legal?

Danke für die Antworten.

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: Sa 30. Nov 2024, 11:57
von tousibaer
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder....

Denke schon das die von Dir beschriebene Konstruktion darunter fällt....
Vielleicht den "Baseballschlager" aus Schaumstoff oder einem anderen weichen Material nachbilden? (wenn es eh nur für die Vitrine sein soll)

Grüße

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: Sa 30. Nov 2024, 12:36
von AndiGun

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: Sa 30. Nov 2024, 13:49
von Master-chief1000
tousibaer hat geschrieben:
Sa 30. Nov 2024, 11:57
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder....

Denke schon das die von Dir beschriebene Konstruktion darunter fällt....
Vielleicht den "Baseballschlager" aus Schaumstoff oder einem anderen weichen Material nachbilden? (wenn es eh nur für die Vitrine sein soll)

Grüße
Das es unter den Waffenbegriff fällt steht außer Frage. Meine Frage war eher darauf gerichtet ob es als verbotene Waffe eingestuft wird. Weil das ausschlaggebend wäre ob der Besitz in Ordnung ist oder nicht.

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: Sa 30. Nov 2024, 14:21
von spareribs
Wennst dir irgendwas ins Regal legst und keine Durchsuchung erwartest, dann ist es relativ egal, ausser es ist wirklich was ganz Böses und du hast einen Besuch von einem " Grünen" der dich dann anzeigt ... ( nicht ganz ernst gemeint, aber schon irgendwie zutreffend :-) )

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: Sa 30. Nov 2024, 14:25
von tousibaer
§ 17.
(1)Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;

Du rüstest einen Alltagsgegenstand (Sportgerät) zu einer Waffe auf....

Grüße

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: Sa 30. Nov 2024, 15:01
von Master-chief1000
tousibaer hat geschrieben:
Sa 30. Nov 2024, 14:25
§ 17.
(1)Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;

Du rüstest einen Alltagsgegenstand (Sportgerät) zu einer Waffe auf....

Grüße
Danke für den Beitrag. Ich habe den Unterpunkt auch gelesen. Ich glaube aber das du den Punkt falsch interpretierst, weil eben nicht das modifizieren eines Sportgerätes zu einer erkennbaren und nicht versteckbaren Waffen darin aufgeführt ist. Gemeint sind wahrscheinlich eher schießender Kugelschreiber, Stockdegen, etc. Also Gegenstände die den Waffencharakter verschleiern indem sie einen "normalen" Gegenstand vortäuschen.

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: Sa 30. Nov 2024, 21:27
von MannOMann
Sollte es zu einer Anzeige/ hausdurchsung warum auch immer kommen bekommst du deswegen eine Anzeige wegen einer verbotenen Waffe.

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: Sa 30. Nov 2024, 21:34
von Master-chief1000
Wäre ziemlich eigenartig eine Anzeige für etwas zu bekommen was ich nicht Besitze aber gut.

Kannst du mit einer Quelle untermauern wieso es sich dabei um eine verbotene Waffe handelt? Ist meines Wissens in diesem Unterforum so angedacht. Danke.

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: So 1. Dez 2024, 09:20
von mikonis
Master-chief1000 hat geschrieben:
Fr 29. Nov 2024, 21:41
Die Frage bezieht sich zwar nicht auf Schusswaffen, aber auf Waffen generell. Für Leute welche das Walking Dead Universum nicht kennen. Lucille ist ein Baseballschläger umwickelt mit Stacheldraht von einem der Charaktere. :D

Mich würde interessieren ob es legal ist sich sowas als Replika anzufertigen und sich zur Deko ins Regal zu stellen.

§ 17. (1) 6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen;

Der einzige Punkt der im Waffengesetz in diese Richtung geht ist meiner Meinung nach dieser. Die Replika ist denke ich keinem davon zuzuordnen. Also legal?

Danke für die Antworten.
Eine ähnliche Diskussion gab es hier schon wiederholt.

Einmal wird ein Urteil angeführt, welches ich als interessant für die gegenständliche Diskussion einschätze.

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntsche ... eSelf=True

Was ich so lese, wird ein bestimmter Gegenstand (Nunchaku) als „nicht verboten“ erkannt, weil er am Ende/Kopf kein Gewicht hat, wie alle die namentlich angeführten verbotenen Waffen lt §17. Im Umkehrschluss wäre ein mit einem Gewicht am Ende beschwerter Gegenstand (Keule) möglicherweise eine verbotene Waffe.

In einem anderen Urteil, auch im PD-Forum diskutiert,

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 01_2021_00

wird ein Streitkolben als „verbotene Waffe“ bezeichnet.

Zur Unterscheidung Dornen vs. Gewicht konnte ich nichts finden. Aber ich denke, das gerichtliche Erkenntnis über Lucille wird eher zu deinen Ungunsten ausgehen.

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: So 1. Dez 2024, 09:49
von MikeV
Ohne es jetzt genau belegen zu können, würde ich vermuten, dass es sich sehr wohl um eine Waffe handeln würde, denke aber nicht, dass es sich um eine verbotene Waffe handeln würde. Das bisschen Stacheldraht würde das Gewicht am Kopf der Waffe kaum maßgeblich erhöhen, und den BB dadurch zum Totschläger machen. Ich habe aber mal gelesen -wieder ohne Beleg- dass jemand mit Waffenverbot ein Problem bekam, weil er eine Latte mit einem einzelnen langen Nagel am Ende besessen hat.

Wenn es allerdings wirklich nur um den Dekowert geht, würde ich vermutlich auf einen echten BB-Schläger mit Deko-Stacheldraht umwickeln.
Da würde der Deko-Aspekt überwiegen und die Grenze vom Sportgerät zur (vielleicht verbotenen) Waffe nicht überschritten.

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: So 1. Dez 2024, 17:07
von Huck_Finn
MannOMann hat geschrieben:
Sa 30. Nov 2024, 21:27
Sollte es zu einer Anzeige/ hausdurchsung warum auch immer kommen bekommst du deswegen eine Anzeige wegen einer verbotenen Waffe.
Ach so, Geschichte aus dem ORF Zentrum? Worauf sollte sich das begründen? Ein Baseballschläger ist ein Sportgerät. Wie jeden anderen Gegenstand, z.B. Messer, bei denen bestimmte anscheinend gar nicht wissen das man diese vorrangig zum Essen und Arbeiten verwendet, kann man auch einen Schläger missbräuchlich verwenden. Das macht aber trotzdem keine verbotene Waffe daraus. Die Intention warum man etwas macht ist auch zu berücksichtigen. Wird der Schläger zwar mit echtem Stacheldraht umwickelt, die Spitzen stumpf abgefeilt und so an die Wand montiert das dieser nicht von jedermann an sich genommen werden kann oder Verletzungsgefahr besteht (Plexiglasscheibe), sehe ich keinen Grund warum man das nicht dürfte. Das dann in den sozialen Medien zu posten und daneben stehen haufenweise Bier-, Wein oder andere alkoholische Getränke in einem verwahrlosten Umfeld wäre natürlich ein möglicher Grund das Ganze genauer zu erheben.

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: So 1. Dez 2024, 17:36
von Master-chief1000
mikonis danke für den Beitrag mit den Quellen. Ich habe einige OGH Urteile recherchiert in denen es aber immer nur um Totschläger ging und soweit ich es verstanden habe ging es nicht nur darum das der Gegenstand ein schweres Ende haben muss, sondern explizit einen flexiblen Schaft. Dadurch erhält das Ende dann eine höhere Geschwindigkeit.

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: So 1. Dez 2024, 17:40
von Master-chief1000
Rechtssatz

Totschläger sind biegsame, an einem Ende durch Metall oder ähnlich gewichtetes Massivmaterial beschwerte Schlaggeräte, welche die menschliche Hiebenergie durch den Schleudereffekt zu einer erheblichen, zielbaren Auftreffenergie steigern.

Das wäre meine Quelle vom OGH. Ich würde vermuten das der Schläger dann nicht betroffen sein kann weil er zwar natürlich ein beschwertes Ende hat, aber explizit nicht biegsam ist wie ich meine.

Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?

Verfasst: So 1. Dez 2024, 18:18
von mikonis
Master-chief1000 hat geschrieben:
So 1. Dez 2024, 17:40
Rechtssatz

Totschläger sind biegsame, an einem Ende durch Metall oder ähnlich gewichtetes Massivmaterial beschwerte Schlaggeräte, welche die menschliche Hiebenergie durch den Schleudereffekt zu einer erheblichen, zielbaren Auftreffenergie steigern.

Das wäre meine Quelle vom OGH. Ich würde vermuten das der Schläger dann nicht betroffen sein kann weil er zwar natürlich ein beschwertes Ende hat, aber explizit nicht biegsam ist wie ich meine.
Ja, das lese ich ähnlich wie du. Während Totschläger und Stahlruten verbotene Waffen sind, vermutlich weil modern, klein und tragbar, gilt das für Schwerter mit ebenso hohem Effekt nicht. Morgensterne, Keulen etc. liegen irgendwo dazwischen und ich kenne natürlich auch keine Judikatur dazu, bis auf obiges Zitat.

Bliebe mE nur die Möglichkeit, es bescheidmäßig feststellen zu lassen .....