Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2024, 21:41
Die Frage bezieht sich zwar nicht auf Schusswaffen, aber auf Waffen generell. Für Leute welche das Walking Dead Universum nicht kennen. Lucille ist ein Baseballschläger umwickelt mit Stacheldraht von einem der Charaktere.
Mich würde interessieren ob es legal ist sich sowas als Replika anzufertigen und sich zur Deko ins Regal zu stellen.
§ 17. (1) 6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen;
Der einzige Punkt der im Waffengesetz in diese Richtung geht ist meiner Meinung nach dieser. Die Replika ist denke ich keinem davon zuzuordnen. Also legal?
Danke für die Antworten.
Eine ähnliche Diskussion gab es hier schon wiederholt.
Einmal wird ein Urteil angeführt, welches ich als interessant für die gegenständliche Diskussion einschätze.
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntsche ... eSelf=True
Was ich so lese, wird ein bestimmter Gegenstand (Nunchaku) als „nicht verboten“ erkannt, weil er am Ende/Kopf kein Gewicht hat, wie alle die namentlich angeführten verbotenen Waffen lt §17. Im Umkehrschluss wäre ein mit einem Gewicht am Ende beschwerter Gegenstand (Keule) möglicherweise eine verbotene Waffe.
In einem anderen Urteil, auch im PD-Forum diskutiert,
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 01_2021_00
wird ein Streitkolben als „verbotene Waffe“ bezeichnet.
Zur Unterscheidung Dornen vs. Gewicht konnte ich nichts finden. Aber ich denke, das gerichtliche Erkenntnis über Lucille wird eher zu deinen Ungunsten ausgehen.