titan hat geschrieben: ↑Do 3. Apr 2025, 11:44
Habt ihr Erfahrung mit der Stückzahlüberschreitung für Modelle gemäß WaffG §23 Abs 2a:
Wie ist die Herangehensweise bei diesem Sachverhalt für historische Originalwaffen.
Vorher die Behörde informieren? Ist ein Gutachten erforderlich? Auszug aus einer Literaturquelle (Internet, Buch, ..)
Gibt es dafür eine eigene ZWR Rubrik zur Unterscheidung oder produziert man einfach "Überbestand", den die Behörde folglich im Schriftverkehr akzeptieren muss?
Vielen Dank im Voraus..
Wie die Meisten schon geschrieben haben, wenn ein Händler die Waffe einträgt, dann kann er zusätzlich bei der Meldung folgende vier Feldern ankreuzen:
1. §23/2a Waffen: [_] vor 1871 [_] vor 1900
2. [_] Salutwaffe
3. [_] Freies Zubehör
Wenn ein Kreuz bei "vor 1871" oder "vor 1900" gesetzt wird, dann scheint die betreffende Waffe auch in der Übersicht mit der zusätzlichen Anmerkung auf.
Diese Änderung kann auch nachträglich bei Waffen vorgenommen werden, wobei es von der betreffenden Behörde abhängt, welchen Nachweis diese von dir verlangt um die Waffe auf eine der oben angeführten Merkmale abzuändern.
PS: der Vollständigkeit halber - die § 41 Meldung, wenn mehr als 20 Schusswaffen in einem räumlichen Naheverhältnis aufbewahrt werden, gilt aber auch für diese Waffen! Darauf also jedenfalls Acht geben!