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§23 Abs3. Modell vor 1900 gebaut bzw. vor 1871 entwickelt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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titan
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§23 Abs3. Modell vor 1900 gebaut bzw. vor 1871 entwickelt

Beitrag von titan » Do 3. Apr 2025, 11:44

Habt ihr Erfahrung mit der Stückzahlüberschreitung für Modelle gemäß WaffG §23 Abs 2a:
§23 Absatz 2a: Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, und Schusswaffen der Kategorie B, die vor 1900 erzeugt wurden, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
Wie ist die Herangehensweise bei diesem Sachverhalt für historische Originalwaffen.

Vorher die Behörde informieren? Ist ein Gutachten erforderlich? Auszug aus einer Literaturquelle (Internet, Buch, ..)

Gibt es dafür eine eigene ZWR Rubrik zur Unterscheidung oder produziert man einfach "Überbestand", den die Behörde folglich im Schriftverkehr akzeptieren muss?

Vielen Dank im Voraus..

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Re: §23 Abs3. Modell vor 1900 gebaut bzw. vor 1871 entwickelt

Beitrag von gewo » Do 3. Apr 2025, 11:47

der haendler kreuzt im ZWR an dass die waffe nicht einzurechnen ist
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Re: §23 Abs3. Modell vor 1900 gebaut bzw. vor 1871 entwickelt

Beitrag von titan » Do 3. Apr 2025, 11:53

Danke, das genügt? Speziell hinsichtlich Modellen, die über die Grenze 1900 produziert worden sind?

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Re: §23 Abs3. Modell vor 1900 gebaut bzw. vor 1871 entwickelt

Beitrag von gewo » Do 3. Apr 2025, 11:58

titan hat geschrieben:
Do 3. Apr 2025, 11:53
Danke, das genügt? Speziell hinsichtlich Modellen, die über die Grenze 1900 produziert worden sind?
ja klar
liegt in der verantwortung des haendlers

so wie jede andere entscheidung ueber die einordnung einer waffe
egal ob §18, §17 ect

er ist aber auch dafuer haftbar
bei vorsatz gilt §302 StgB
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Re: §23 Abs3. Modell vor 1900 gebaut bzw. vor 1871 entwickelt

Beitrag von Trijikon » Do 3. Apr 2025, 12:12

Wenn du sie von privat kaufst ist es abhängig davon ob sie schon als §23/2a eingetragen war oder nicht.
Eingetragen alles OK, nicht so eingetragen ab zum Referenten und ihm glaubhaft machen das es so ist.
Der trägt dann um.(oder nicht wenn es nicht überzeugend genug war)
Hatte noch nie ein Problem damit.
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
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Re: §23 Abs3. Modell vor 1900 gebaut bzw. vor 1871 entwickelt

Beitrag von titan » Do 3. Apr 2025, 12:12

Super, danke für die Info!

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Re: §23 Abs3. Modell vor 1900 gebaut bzw. vor 1871 entwickelt

Beitrag von helmsp » Do 3. Apr 2025, 13:42

Ich habe meiner Sachbearbeiterin eine Mail mit den nötigen Infos/Geschichte/Quelle geschickt und um Ummeldung gebeten, hat bis dato tadelos funktioniert.
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/

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Re: §23 Abs3. Modell vor 1900 gebaut bzw. vor 1871 entwickelt

Beitrag von Promo » Do 3. Apr 2025, 16:28

titan hat geschrieben:
Do 3. Apr 2025, 11:44
Habt ihr Erfahrung mit der Stückzahlüberschreitung für Modelle gemäß WaffG §23 Abs 2a:
Wie ist die Herangehensweise bei diesem Sachverhalt für historische Originalwaffen.

Vorher die Behörde informieren? Ist ein Gutachten erforderlich? Auszug aus einer Literaturquelle (Internet, Buch, ..)

Gibt es dafür eine eigene ZWR Rubrik zur Unterscheidung oder produziert man einfach "Überbestand", den die Behörde folglich im Schriftverkehr akzeptieren muss?

Vielen Dank im Voraus..
Wie die Meisten schon geschrieben haben, wenn ein Händler die Waffe einträgt, dann kann er zusätzlich bei der Meldung folgende vier Feldern ankreuzen:
1. §23/2a Waffen: [_] vor 1871 [_] vor 1900
2. [_] Salutwaffe
3. [_] Freies Zubehör

Wenn ein Kreuz bei "vor 1871" oder "vor 1900" gesetzt wird, dann scheint die betreffende Waffe auch in der Übersicht mit der zusätzlichen Anmerkung auf.

Diese Änderung kann auch nachträglich bei Waffen vorgenommen werden, wobei es von der betreffenden Behörde abhängt, welchen Nachweis diese von dir verlangt um die Waffe auf eine der oben angeführten Merkmale abzuändern.

PS: der Vollständigkeit halber - die § 41 Meldung, wenn mehr als 20 Schusswaffen in einem räumlichen Naheverhältnis aufbewahrt werden, gilt aber auch für diese Waffen! Darauf also jedenfalls Acht geben!
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Re: §23 Abs3. Modell vor 1900 gebaut bzw. vor 1871 entwickelt

Beitrag von titan » Do 3. Apr 2025, 19:42

Vielen Dank!

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Re: §23 Abs3. Modell vor 1900 gebaut bzw. vor 1871 entwickelt

Beitrag von DumbDummy » Do 3. Apr 2025, 21:01

Promo hat geschrieben:
Do 3. Apr 2025, 16:28
PS: der Vollständigkeit halber - die § 41 Meldung, wenn mehr als 20 Schusswaffen in einem räumlichen Naheverhältnis aufbewahrt werden, gilt aber auch für diese Waffen! Darauf also jedenfalls Acht geben!
Korrektur -> Meldung bereits erforderlich bei 20 oder mehr

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Re: §23 Abs3. Modell vor 1900 gebaut bzw. vor 1871 entwickelt

Beitrag von rhodium » Fr 4. Apr 2025, 00:25

Der Paragraph bedeutet sinngemäß, dass neue Perkussionsrevolver mit Vorbild vor 1871 da reinfallen aber neue mehrschüssige (!) Schwarzpulverderringer nicht. Einschüssige sind sowieso außen vor unabhängig vom Vorbild. Sehe ich das richtig?

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Re: §23 Abs3. Modell vor 1900 gebaut bzw. vor 1871 entwickelt

Beitrag von DumbDummy » Fr 4. Apr 2025, 21:44

§23 3. (2a)Absatz 2 aSchusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, und Schusswaffen der Kategorie B, die vor 1900 erzeugt wurden, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.

Dieser Absatz bezieht sich nicht nur auf Perkussionsrevolver. Wenn ein Deringer eine Replik einer vor 1871 entwickelten Kat B Waffe ist, sollte dieser Paragraph auch darauf anwendbar sein. Ich bin jetzt kein Experte in Sachen Deringer, soweit ich weiß hat es einschüssige Philadelphia Vorderlader Deringer, von Colt dann einschüssige Randfeuerpatronen, 4-schüssige Deringer und von Remington dann die 2 schüssigen Deringer im Kaliber .41 mit Randfeuerpatronen gegeben.
Mir ist momentan kein dzt. produzierter Deringer in diesen Kalibern bekannt - mehrschüssige Vorderlader Derringer die vor 1871 entwickelt wurden auch nicht.

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