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Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 08:22
von Ares
Hallo zusammen.
Kann ich als Grundstückseigentümer von einer Jagdgesellschaft vorab eine Liste der Teilnehmenden verlangen, aufgrund derer ich ein rechtlich bindendes Betretungsverbot aussprechen darf?
Danke
lg
Ares
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 09:16
von Poirot
Du wirst einen Grund anführen müssen. Welcher wäre das ?
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 09:37
von Plinker
Es wäre schon Mal interessant welche Flächenwidmung das Grundstück hat von dem du den Zugang einschränken willst.
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 10:04
von gipflzipfla
Ares hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 08:22
Hallo zusammen.
Kann ich als Grundstückseigentümer von einer Jagdgesellschaft vorab eine Liste der Teilnehmenden verlangen, aufgrund derer ich ein rechtlich bindendes Betretungsverbot aussprechen darf?
Danke
lg
Ares
Können kannst Du das bestimmt.. , aber bekommen wirst Du so eine Liste nicht.
Schon alleine aus Datenschutzgründen.
Ich gehe davon aus, dass Dein Jagdrecht* für dieses Grundstück im Zuge der Gemeindejagd (nennt sich nicht in jedem Österreichischen Bundesland auch so) an eine Jagdgesellschaft (oder ja nach Bundesland an eine Einzelperson) verpachtet wurde.
Lies
in Deinem Landesjagdgesetz nach, wie es sich mit der Bejagungspflicht dafür verhält.
Es kann Dir, bei jedwedem darum gemachten Theaters, nämlich auch passieren, dass genau Dein Grundstück dann vom Amts wegen auf Deine Kosten bejagt wird (wäre ein krasser Fall...).
*ist in Österreich an Grund- und Bodenbesitz gebunden
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 10:05
von twin2000
Ares hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 08:22
Hallo zusammen.
Kann ich als Grundstückseigentümer von einer Jagdgesellschaft vorab eine Liste der Teilnehmenden verlangen, aufgrund derer ich ein rechtlich bindendes Betretungsverbot aussprechen darf?
Danke
lg
Ares
ich würde mal annehmen ... wenn es sich um jagdgebiet handelt ... nein.
denn die berechtigung zur bejagung auf deinem Grundstück vergibt die bezirkshauptmannschaft
du hast als grundstückseigentümer die betretung zu jagdzwecken dulden
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 10:13
von Ares
Poirot hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 09:16
Du wirst einen Grund anführen müssen. Welcher wäre das ?
Gäbe mehrere Gründe die für mich ausschlaggebend wären. Wenn es dazu gesetzlich eine Grundlage gibt, würde ich mich vorher gerne einlesen.
Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken. Jägern die fragwürdige Lobhuldigungen in Büchern mitgestalten, welche die die Vorgehensweise geschichtlich anerkannter Massenmördern wiederum salonfähig machen wollen, deren Steigbügelhalter, deren Gegenspieler usw.. Leuten die für die zunehmende Bodenversiegelung verantwortlich sind zählen auch dazu. In meinem Fall wären dass wohl am ehesten Jagdgäste.
Solche Leute sind für mich ethisch nicht vertretbar und möchte diese daher abseits meines Eigentums wissen, um es bestmöglichst für künftige Generation sauber zu halten.
Bin sicher es gibt genügend Grundbesitzer die ebenso denken.
Kann man das als Begründung anführen, eine Liste der Jagdgesellschaft zu erhalten um ggf. ein entsprechendes Betretungsverbot vorab zu erwirken?
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 10:29
von RBM
Ares hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 10:13
Poirot hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 09:16
Du wirst einen Grund anführen müssen. Welcher wäre das ?
Gäbe mehrere Gründe die für mich ausschlaggebend wären. Wenn es dazu gesetzlich eine Grundlage gibt, würde ich mich vorher gerne einlesen.
Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken. Jägern die fragwürdige Lobhuldigungen in Büchern mitgestalten, welche die die Vorgehensweise geschichtlich anerkannter Massenmördern wiederum salonfähig machen wollen, deren Steigbügelhalter, deren Gegenspieler usw.. Leuten die für die zunehmende Bodenversiegelung verantwortlich sind zählen auch dazu. In meinem Fall wären dass wohl am ehesten Jagdgäste.
Solche Leute sind für mich ethisch nicht vertretbar und möchte diese daher abseits meines Eigentums wissen, um es bestmöglichst für künftige Generation sauber zu halten.
Bin sicher es gibt genügend Grundbesitzer die ebenso denken.
Kann man das als Begründung anführen, eine Liste der Jagdgesellschaft zu erhalten um ggf. ein entsprechendes Betretungsverbot vorab zu erwirken?
Das sind ja zum Teil Straftatbestände, die du zur Anzeige bringen kannst.
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 10:39
von gipflzipfla
Ares hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 10:13
...
Gäbe mehrere Gründe die für mich ausschlaggebend wären. Wenn es dazu gesetzlich eine Grundlage gibt, würde ich mich vorher gerne einlesen. ...
Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken.
Jägern die fragwürdige Lobhuldigungen in Büchern mitgestalten, welche die die Vorgehensweise geschichtlich anerkannter Massenmördern wiederum salonfähig machen wollen, deren Steigbügelhalter, deren Gegenspieler usw..
Leuten die für die zunehmende Bodenversiegelung verantwortlich sind zählen auch dazu. In meinem Fall wären dass wohl am ehesten Jagdgäste.
......
Nimm Geld in die Hand und lasse Dich anwaltlich beraten.
Bei den Problemen, die Du offensichtlich hast, muss es Dir das schon wert sein.
Du beschuldigst hier immerhin, zwar unbenannt aber dennoch, öffentlich Leute, dass diese Straftatbestände mitttragen und begünstigen!
Zu den Anderen.. Naja

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 10:52
von Ares
gipflzipfla hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 10:39
Ares hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 10:13
...
Gäbe mehrere Gründe die für mich ausschlaggebend wären. Wenn es dazu gesetzlich eine Grundlage gibt, würde ich mich vorher gerne einlesen. ...
Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken.
Jägern die fragwürdige Lobhuldigungen in Büchern mitgestalten, welche die die Vorgehensweise geschichtlich anerkannter Massenmördern wiederum salonfähig machen wollen, deren Steigbügelhalter, deren Gegenspieler usw..
Leuten die für die zunehmende Bodenversiegelung verantwortlich sind zählen auch dazu. In meinem Fall wären dass wohl am ehesten Jagdgäste.
......
Nimm Geld in die Hand und lasse Dich anwaltlich beraten.
Bei den Problemen, die Du offensichtlich hast, muss es Dir das schon wert sein.
Du beschuldigst hier immerhin, zwar unbenannt aber dennoch, öffentlich Leute, dass diese Straftatbestände mitttragen und begünstigen!
Zu den Anderen.. Naja
Wem hab ich deiner Meinung nach beschuldigt? Ich habe hier lediglich beschrieben welche Personengruppe ich fernab meiner Grundstücke wissen möchte.
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 10:56
von Donau
Ares hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 10:13
Kann man das als Begründung anführen, eine Liste der Jagdgesellschaft zu erhalten um ggf. ein entsprechendes Betretungsverbot vorab zu erwirken?
Das was Du hier vor hast, ist
juristisch extrem haarig und würde zudem einen Präzedenzfall schaffen. Der Landesjagdverband wird daher einen sündteuren Staranwalt gegen Dich suchen. Wälder sind seit 1848 öffentlich zugänglich, im Falle einer Jagdgesellschaft könnte zusätzlich die Thematik des Kontrahierungszwangs ins Spiel kommen. Da solltest Du einen
Notar befragen (kostenpflichtig), dieser wird Dich dann beraten und Dir die einschlägigen Gesetzesstellen und Judikate nennen, die Du dann nachlesen kannst.
Ein Streit könnte dazu führen, dass Dein Waldanteil nicht mehr bejagt wird, das Wild überhand nimmt und damit die Wildschäden in der Umgebung. Verbiss an Jungbäumen fünfzig Meter ausserhalb deines Waldanteils, Aufwühlung der Felder durch Sauenrotten, . . .
gipflzipfla hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 10:04
Es kann Dir, bei jedwedem darum gemachten Theaters, nämlich auch passieren, dass genau Dein Grundstück dann vom Amts wegen auf Deine Kosten bejagt wird (wäre ein krasser Fall...).
Und das käme Dir sehr teuer. Und die Wildschäden hättest Du ebenfalls zu erstatten, ob dann Deine Versicherung einspringt, ist fraglich. Auch diese Fragen solltest Du einem Notar stellen
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 11:00
von Donau
beim korregieren irrtümlich abgesendet
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 11:01
von Ares
Danke einmal für die Antworten

. Ich sehe schon das wird ein weiter Weg.....
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 13:04
von Donau
Interessant, dass Dein vor wenigen Stunden begonnenes Thema (heute, Di 26. Nov 2024, 08:22) bereits 216 Zugriffe hat! Offenbar hast Du hier ein heikles Thema eröffnet. Streitereien zwischen Grundeigentümern (Waldbesitzer wegen Wildverbiss am Jungwald, Felder der Bauern werden durch Sauen aufgewühlt) und der Jägerschaft sind ununterbrochen vorhanden, da gibt es eigene Kommissionen, in NÖ die Wildschadenskommission
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 13:53
von MannOMann
Magst den Dornauer und den Benko nicht im Wald haben

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 13:58
von RickDangerous
Rein aus Neugier: In welchem Bundesland bist Du daheim?
Im Burgenland kannst Du es direkt nicht tun wenn Dein Grundstück zum Genossenschaftsjagdgebiet gehört. Da kannst Du nur versuchen Dich mit diversen Tricks aus dem Genossenschaftsjagdgebiet "rauszustehlen". (Ist aber nicht so trivial, und vermutlich auch nicht praktikabel.) Und dann ist ja die Frage auch: Was willst Du eigentlich aussprechen? Ein generelles Betretungsverbot für jeden ausser den Jägern die gepachtet haben? Das wird wohl unabhängig vom Jagdrecht schon aus anderen Gründen nicht gehen. Und auch innerhalb der Pacht gibts ja die Möglichkeit von Jagdgästen, und da hast auch wenig Chance dagegen, immerhin ist das Recht Gäste zur Jagd einzuladen Teil des gepachteten Jagdrechts...