Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!

Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Weidmannsheil! Jagdprüfung, Jagderlebnisse, Ausrüstung und alles was sonst zur Jagd gehört.
Benutzeravatar
Ares
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3350
Registriert: Mi 30. Dez 2015, 10:19

Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Ares » Di 26. Nov 2024, 08:22

Hallo zusammen.
Kann ich als Grundstückseigentümer von einer Jagdgesellschaft vorab eine Liste der Teilnehmenden verlangen, aufgrund derer ich ein rechtlich bindendes Betretungsverbot aussprechen darf?
Danke
lg
Ares
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 536
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Poirot » Di 26. Nov 2024, 09:16

Du wirst einen Grund anführen müssen. Welcher wäre das ?

Plinker
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 157
Registriert: Fr 11. Sep 2020, 10:52

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Plinker » Di 26. Nov 2024, 09:37

Es wäre schon Mal interessant welche Flächenwidmung das Grundstück hat von dem du den Zugang einschränken willst.

Benutzeravatar
gipflzipfla
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1364
Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von gipflzipfla » Di 26. Nov 2024, 10:04

Ares hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 08:22
Hallo zusammen.
Kann ich als Grundstückseigentümer von einer Jagdgesellschaft vorab eine Liste der Teilnehmenden verlangen, aufgrund derer ich ein rechtlich bindendes Betretungsverbot aussprechen darf?
Danke
lg
Ares
Können kannst Du das bestimmt.. , aber bekommen wirst Du so eine Liste nicht.
Schon alleine aus Datenschutzgründen.

Ich gehe davon aus, dass Dein Jagdrecht* für dieses Grundstück im Zuge der Gemeindejagd (nennt sich nicht in jedem Österreichischen Bundesland auch so) an eine Jagdgesellschaft (oder ja nach Bundesland an eine Einzelperson) verpachtet wurde.

Lies in Deinem Landesjagdgesetz nach, wie es sich mit der Bejagungspflicht dafür verhält.
Es kann Dir, bei jedwedem darum gemachten Theaters, nämlich auch passieren, dass genau Dein Grundstück dann vom Amts wegen auf Deine Kosten bejagt wird (wäre ein krasser Fall...).


*ist in Österreich an Grund- und Bodenbesitz gebunden
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl
..... Bild

twin2000
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 381
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 13:30

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von twin2000 » Di 26. Nov 2024, 10:05

Ares hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 08:22
Hallo zusammen.
Kann ich als Grundstückseigentümer von einer Jagdgesellschaft vorab eine Liste der Teilnehmenden verlangen, aufgrund derer ich ein rechtlich bindendes Betretungsverbot aussprechen darf?
Danke
lg
Ares
ich würde mal annehmen ... wenn es sich um jagdgebiet handelt ... nein.
denn die berechtigung zur bejagung auf deinem Grundstück vergibt die bezirkshauptmannschaft
du hast als grundstückseigentümer die betretung zu jagdzwecken dulden

Benutzeravatar
Ares
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3350
Registriert: Mi 30. Dez 2015, 10:19

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Ares » Di 26. Nov 2024, 10:13

Poirot hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 09:16
Du wirst einen Grund anführen müssen. Welcher wäre das ?
Gäbe mehrere Gründe die für mich ausschlaggebend wären. Wenn es dazu gesetzlich eine Grundlage gibt, würde ich mich vorher gerne einlesen.
Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken. Jägern die fragwürdige Lobhuldigungen in Büchern mitgestalten, welche die die Vorgehensweise geschichtlich anerkannter Massenmördern wiederum salonfähig machen wollen, deren Steigbügelhalter, deren Gegenspieler usw.. Leuten die für die zunehmende Bodenversiegelung verantwortlich sind zählen auch dazu. In meinem Fall wären dass wohl am ehesten Jagdgäste.
Solche Leute sind für mich ethisch nicht vertretbar und möchte diese daher abseits meines Eigentums wissen, um es bestmöglichst für künftige Generation sauber zu halten.
Bin sicher es gibt genügend Grundbesitzer die ebenso denken.
Kann man das als Begründung anführen, eine Liste der Jagdgesellschaft zu erhalten um ggf. ein entsprechendes Betretungsverbot vorab zu erwirken?
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis

RBM
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 321
Registriert: Do 26. Mär 2015, 22:54

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von RBM » Di 26. Nov 2024, 10:29

Ares hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 10:13
Poirot hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 09:16
Du wirst einen Grund anführen müssen. Welcher wäre das ?
Gäbe mehrere Gründe die für mich ausschlaggebend wären. Wenn es dazu gesetzlich eine Grundlage gibt, würde ich mich vorher gerne einlesen.
Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken. Jägern die fragwürdige Lobhuldigungen in Büchern mitgestalten, welche die die Vorgehensweise geschichtlich anerkannter Massenmördern wiederum salonfähig machen wollen, deren Steigbügelhalter, deren Gegenspieler usw.. Leuten die für die zunehmende Bodenversiegelung verantwortlich sind zählen auch dazu. In meinem Fall wären dass wohl am ehesten Jagdgäste.
Solche Leute sind für mich ethisch nicht vertretbar und möchte diese daher abseits meines Eigentums wissen, um es bestmöglichst für künftige Generation sauber zu halten.
Bin sicher es gibt genügend Grundbesitzer die ebenso denken.
Kann man das als Begründung anführen, eine Liste der Jagdgesellschaft zu erhalten um ggf. ein entsprechendes Betretungsverbot vorab zu erwirken?
Das sind ja zum Teil Straftatbestände, die du zur Anzeige bringen kannst.

Benutzeravatar
gipflzipfla
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1364
Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von gipflzipfla » Di 26. Nov 2024, 10:39

Ares hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 10:13
...
Gäbe mehrere Gründe die für mich ausschlaggebend wären. Wenn es dazu gesetzlich eine Grundlage gibt, würde ich mich vorher gerne einlesen. ...

Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken.


Jägern die fragwürdige Lobhuldigungen in Büchern mitgestalten, welche die die Vorgehensweise geschichtlich anerkannter Massenmördern wiederum salonfähig machen wollen, deren Steigbügelhalter, deren Gegenspieler usw..

Leuten die für die zunehmende Bodenversiegelung verantwortlich sind zählen auch dazu. In meinem Fall wären dass wohl am ehesten Jagdgäste.

......
Nimm Geld in die Hand und lasse Dich anwaltlich beraten.
Bei den Problemen, die Du offensichtlich hast, muss es Dir das schon wert sein.

Du beschuldigst hier immerhin, zwar unbenannt aber dennoch, öffentlich Leute, dass diese Straftatbestände mitttragen und begünstigen!

Zu den Anderen.. Naja

:violin:
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl
..... Bild

Benutzeravatar
Ares
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3350
Registriert: Mi 30. Dez 2015, 10:19

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Ares » Di 26. Nov 2024, 10:52

gipflzipfla hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 10:39
Ares hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 10:13
...
Gäbe mehrere Gründe die für mich ausschlaggebend wären. Wenn es dazu gesetzlich eine Grundlage gibt, würde ich mich vorher gerne einlesen. ...

Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken.


Jägern die fragwürdige Lobhuldigungen in Büchern mitgestalten, welche die die Vorgehensweise geschichtlich anerkannter Massenmördern wiederum salonfähig machen wollen, deren Steigbügelhalter, deren Gegenspieler usw..

Leuten die für die zunehmende Bodenversiegelung verantwortlich sind zählen auch dazu. In meinem Fall wären dass wohl am ehesten Jagdgäste.

......
Nimm Geld in die Hand und lasse Dich anwaltlich beraten.
Bei den Problemen, die Du offensichtlich hast, muss es Dir das schon wert sein.

Du beschuldigst hier immerhin, zwar unbenannt aber dennoch, öffentlich Leute, dass diese Straftatbestände mitttragen und begünstigen!

Zu den Anderen.. Naja

:violin:
Wem hab ich deiner Meinung nach beschuldigt? Ich habe hier lediglich beschrieben welche Personengruppe ich fernab meiner Grundstücke wissen möchte.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis

Donau
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 530
Registriert: Do 12. Sep 2024, 19:32

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Donau » Di 26. Nov 2024, 10:56

Ares hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 10:13
Kann man das als Begründung anführen, eine Liste der Jagdgesellschaft zu erhalten um ggf. ein entsprechendes Betretungsverbot vorab zu erwirken?
Das was Du hier vor hast, ist juristisch extrem haarig und würde zudem einen Präzedenzfall schaffen. Der Landesjagdverband wird daher einen sündteuren Staranwalt gegen Dich suchen. Wälder sind seit 1848 öffentlich zugänglich, im Falle einer Jagdgesellschaft könnte zusätzlich die Thematik des Kontrahierungszwangs ins Spiel kommen. Da solltest Du einen Notar befragen (kostenpflichtig), dieser wird Dich dann beraten und Dir die einschlägigen Gesetzesstellen und Judikate nennen, die Du dann nachlesen kannst.

Ein Streit könnte dazu führen, dass Dein Waldanteil nicht mehr bejagt wird, das Wild überhand nimmt und damit die Wildschäden in der Umgebung. Verbiss an Jungbäumen fünfzig Meter ausserhalb deines Waldanteils, Aufwühlung der Felder durch Sauenrotten, . . .
gipflzipfla hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 10:04
Es kann Dir, bei jedwedem darum gemachten Theaters, nämlich auch passieren, dass genau Dein Grundstück dann vom Amts wegen auf Deine Kosten bejagt wird (wäre ein krasser Fall...).
Und das käme Dir sehr teuer. Und die Wildschäden hättest Du ebenfalls zu erstatten, ob dann Deine Versicherung einspringt, ist fraglich. Auch diese Fragen solltest Du einem Notar stellen
Zuletzt geändert von Donau am Di 26. Nov 2024, 11:00, insgesamt 1-mal geändert.

Donau
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 530
Registriert: Do 12. Sep 2024, 19:32

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Donau » Di 26. Nov 2024, 11:00

beim korregieren irrtümlich abgesendet
Zuletzt geändert von Donau am Di 26. Nov 2024, 11:01, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Ares
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3350
Registriert: Mi 30. Dez 2015, 10:19

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Ares » Di 26. Nov 2024, 11:01

Danke einmal für die Antworten :). Ich sehe schon das wird ein weiter Weg.....
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis

Donau
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 530
Registriert: Do 12. Sep 2024, 19:32

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Donau » Di 26. Nov 2024, 13:04

Interessant, dass Dein vor wenigen Stunden begonnenes Thema (heute, Di 26. Nov 2024, 08:22) bereits 216 Zugriffe hat! Offenbar hast Du hier ein heikles Thema eröffnet. Streitereien zwischen Grundeigentümern (Waldbesitzer wegen Wildverbiss am Jungwald, Felder der Bauern werden durch Sauen aufgewühlt) und der Jägerschaft sind ununterbrochen vorhanden, da gibt es eigene Kommissionen, in NÖ die Wildschadenskommission

MannOMann
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 145
Registriert: Mi 14. Apr 2021, 09:42

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von MannOMann » Di 26. Nov 2024, 13:53

Magst den Dornauer und den Benko nicht im Wald haben :-)

RickDangerous
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 23
Registriert: Mi 9. Okt 2024, 18:58

Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von RickDangerous » Di 26. Nov 2024, 13:58

Rein aus Neugier: In welchem Bundesland bist Du daheim?

Im Burgenland kannst Du es direkt nicht tun wenn Dein Grundstück zum Genossenschaftsjagdgebiet gehört. Da kannst Du nur versuchen Dich mit diversen Tricks aus dem Genossenschaftsjagdgebiet "rauszustehlen". (Ist aber nicht so trivial, und vermutlich auch nicht praktikabel.) Und dann ist ja die Frage auch: Was willst Du eigentlich aussprechen? Ein generelles Betretungsverbot für jeden ausser den Jägern die gepachtet haben? Das wird wohl unabhängig vom Jagdrecht schon aus anderen Gründen nicht gehen. Und auch innerhalb der Pacht gibts ja die Möglichkeit von Jagdgästen, und da hast auch wenig Chance dagegen, immerhin ist das Recht Gäste zur Jagd einzuladen Teil des gepachteten Jagdrechts...

Antworten