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Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: Do 27. Apr 2017, 23:24
von SSG308
doch, jetzt schon :oops:

hab mich zu sehr von den Griffen ablenken lassen

"Der Verfasser des Korth-Buches war so nett, mir Griffe herauszusuchen, die noch von Willi Korth selbst stammen, da dieser ihm seine Kisten voller "Restteile" vererbt hat. Daher habe ich 2 Paar Griffschalen, ein neues und ein zeitgenössisches, welches auf dem Revolver montiert ist."

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 11:24
von Balistix

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 11:51
von rupi
Balistix hat geschrieben:Oh, ein Spezialist! :lol:

https://www.waffengebraucht.at/waffen/f ... ten--28502

warum?

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 11:53
von Balistix
Weil Altbestand als Verkaufsargument an Aufruf zum Gesetzesbruch grenzt. :tipphead:

viewtopic.php?t=28803

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 11:57
von rupi
magst mir dazu ein OGH Urteil zeigen?

das ist weder ein Aufruf noch sonstwas
sondern eine Feststellung

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 11:58
von BigBen
Balistix hat geschrieben:Weil Altbestand als Verkaufsargument an Aufruf zum Gesetzesbruch grenzt. :tipphead:

viewtopic.php?t=28803


So ein Blödsinn...

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 12:06
von Balistix
rupi hat geschrieben:magst mir dazu ein OGH Urteil zeigen?

das ist weder ein Aufruf noch sonstwas
sondern eine Feststellung


Dazu braucht es kein OGH-Urteil, wir sind ja nicht in den case-law lastigen USA.

Rechtsgrundlage für die Registrierungspflicht beim Besitzerwechsel von Kat. D Altbestand bildet §33 iVm §34 Abs 4 und 5 WaffG.

Ob der Hinweis auf "Altbestand" lediglich eine Feststellung ist, ist mMn Ansichtssache - darum habe ich "grenzt an" geschrieben, ich möchte dem Kollegen ja nichts unterstellen. Wenn man es in den Titel schreibt und in die Beschreibung, garniert mit Ausrufezeichen und in Blockschrift, dann könnte man die Aussage allerdings auch ganz anders auffassen.

Betreffend die "Anstiftung" (terminus technicus: Bestimmung) greift §12 StGB.

Jusline hat geschrieben:Der Bestimmungstäter weckt vorsätzlich im unmittelbaren Täter den Tatentschluss. Eine Bestimmung
zu einer Straftat ist strafbar, auch wenn der dafür vorgesehene unmittelbare Täter untätig bleiben
sollte (versuchte Bestimmung). Es genügt, wenn der Bestimmungstäter bloß Andeutungen macht, die
darauf schließen lassen, dass er dadurch vorhat einen gewissen Tatentschluss im unmittelbaren Täter zu wecken. Diese Andeutungen können verbal oder durch bloße Gebärden oder Gesten erfolgen. Der Bestimmungstäter braucht Vorsatz darauf, dass der unmittelbare Täter die Tat begeht.

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 12:41
von Norander
Verstoß gegen 33 WaffG ist eine Verwaltungsübertretung und hat mit dem Bestimmungstäter aus dem StGB genau gar nichts zu tun. Maximal Anstiftung und Beihilfe wäre möglich, wäre aber herbeikonstruiert da die Meldepflicht bei Kat. D nur den Erwerber trifft und die Beihilfe vorsätzlich begangen werden muss. Und den Vorsatz musst erst mal nachweisen. Der Hinweis auf Altbestand allein, kann kein Vorsatz sein.

§7 VStG
Wer vorsätzlich veranlaßt, daß ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert, unterliegt der auf diese Übertretung gesetzten Strafe, und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist.

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: So 30. Apr 2017, 00:17
von Counterstriker
Ein extrem aussagekräftiges Inserat:
https://www.waffengebraucht.at/waffen/r ... ver--27644
Da schlag ich doch gleich zu!

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: So 30. Apr 2017, 01:15
von Mindfreeq
Ein 6" vorderlader... Was willst den sonst noch wissen? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: So 30. Apr 2017, 11:27
von Norander
Muss mehrschüssig sein, da WBK erforderlich.

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: So 30. Apr 2017, 14:02
von Incite
Bild

Wenn man realisiert einem Zeitdieb aufgesessen zu sein. Zuerst fix zusagen, dann hinhalten und zum Schluss untertauchen sprich sich nicht mehr melden oder abheben.

Eigentlich halb so schlimm wenn man wegen dem Hirsch nicht anderen Interessenten abgesagt hätte :roll:

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: So 30. Apr 2017, 15:32
von Norander
Telefonnummern von "Hallo hätte Interesse" oder "Ist der Artikel noch da" verlangen. Wer die nicht hergibt, ist nicht interessiert. Auskünfte können auch telefonisch erteilt werden, spart viel Zeit. Für solche "Kunden" habe ich noch eine Hoferwertkarte.

Mindestens 70% Zeitdiebe auf Waffengebraucht unterwegs. Willhaben ist auch nicht besser.

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: So 30. Apr 2017, 17:52
von Prometheus

Re: Waffengebraucht Was is da los?

Verfasst: So 30. Apr 2017, 21:42
von Stefan85
Und sein Name, passend.