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Erwerb einer Altbestand Kat. D

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Fabian
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Erwerb einer Altbestand Kat. D

Beitrag von Fabian » Do 19. Nov 2015, 07:24

Hallo,

da ich in Zukunft einen Zweitwohnsitz im wunderschönen Österreich haben werde, gedenke ich über den Kauf einer Flinte nach.

Zu mir: ich bin Legalwaffenbesitzer aus Deutschland (Sportschütze & Sammler).

Auf einer Österreichischen Jagd-Infoseite las ich folgendes:
Was passiert mit dem Flinten-Altbestand?
Die Flinten, die vor dem 1.10.2012 im Besitz waren, können freiwillig im ZWR registriert werden.


Da ich ehrlich gesagt im schlimmsten Fall in schlechten Zeiten (Krieg, Unruhen im Land etc) den Einzug der registrierten Stücke erwarte, wollte ich daher fragen, ob eine jetz von Privat erworbene unregistrierte Waffe meldepflichtig wäre?
Ich würde mir aus genannten Gründen gerne eine unregistrierte Flinte in den Schrank stellen, allerdings nur wenn das legal möglich ist!

Liebe Grüße

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k-a-g
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Re: Erwerb einer Altbestand Kat. D

Beitrag von k-a-g » Do 19. Nov 2015, 07:26

Geht leider nicht - nur Altbestand D im aktuellen Besitz kann freiwillig gemeldet werden. Bei Kauf so einer ist die Meldung Pflicht.
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BigBen
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Re: Erwerb einer Altbestand Kat. D

Beitrag von BigBen » Do 19. Nov 2015, 12:34

Hier ist alles gesagt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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