MDKrauser hat geschrieben:....Ich hab kurz was zu diesem Thema glesen, das man dann alle 5 Jahre einen Beweis erbringen MUSS über die sichere Handhabung der FFW etc, also eigentlich eh das normale Szenario das ja jeder erbringen muss für den Waffenführerschein oder? .......
Nicht 5 Jahre, 6 Monate.
Ich weiß man liest überall 5 Jahre, aber Zitat:
2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
§5. Sachgemäßer Umgang mit Waffen
(1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG).
(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im - praktischen - Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
Link: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006074
Sollte ich mich geirrt haben, oder etwas falsch verstanden haben, kann mich sicher jemand dazu aufklären.
mfg Andi