Nicht 5 Jahre, 6 Monate.MDKrauser hat geschrieben:....Ich hab kurz was zu diesem Thema glesen, das man dann alle 5 Jahre einen Beweis erbringen MUSS über die sichere Handhabung der FFW etc, also eigentlich eh das normale Szenario das ja jeder erbringen muss für den Waffenführerschein oder? .......
Ich weiß man liest überall 5 Jahre, aber Zitat:
Link: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006074" onclick="window.open(this.href);return false;2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
§5. Sachgemäßer Umgang mit Waffen
(1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG).
(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im - praktischen - Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
Sollte ich mich geirrt haben, oder etwas falsch verstanden haben, kann mich sicher jemand dazu aufklären.
mfg Andi