Jetzt zu eigentlichen Frage: gilt die Munitionsmengenbeschränkung für jeden einzelnen WBK -Besitzer oder für alle Berechtigten in einem Haushalt? Denn dann wären 10.000 Stück - natürlich getrennt, zu je 5000 Stk. möglich.

halloquerulant hat geschrieben: Jetzt zu eigentlichen Frage: gilt die Munitionsmengenbeschränkung für jeden einzelnen WBK -Besitzer oder für alle Berechtigten in einem Haushalt? Denn dann wären 10.000 Stück - natürlich getrennt, zu je 5000 Stk. möglich.
Ja, hast Du - Luftgewehrkugeln sowie nicht schießfertige Wiederladekomponenten zählen nicht zur Stückzahl, nur verwendungsfähige Munition für Feuerwaffen. Auch .22er.Berserk hat geschrieben:war da nicht was von wegen KK zählt da nicht dazu oder hab ich da was verwechselt <-<
halloBlackAce hat geschrieben:...pro Person ....
20 Stück, unabhängig von der Kategorie.Berserk hat geschrieben:@Kemira: okay, danke....
trotzdem bleibt für mich die frage wie viels bei den waffen waren, ich find die info irgendwie nicht so wirklich <.< kann mir da einer auf die sprünge helfen please? *lieb gugg*
hallokemira hat geschrieben: 20 Stück, unabhängig von der Kategorie.
hmmmmBerserk hat geschrieben: im prinzip ist die meldung ja nur schikane, weil wenn die lagerung passt kannst einfüllen was man will, oder? ..
gewo hat geschrieben:hmmmmBerserk hat geschrieben: im prinzip ist die meldung ja nur schikane, weil wenn die lagerung passt kannst einfüllen was man will, oder? ..
also gaaaaaaanz sicher bin ich mir nicht
irgendwie begruendbar muss art, menge und umfang wohl schon sein denk ich mir
denn da war doch mal was mit bestimmungen gegen die "ansammlung von kampfmitteln" ....
finde aber den konkreten fall nimmer auf die schnelle