Jetzt zu eigentlichen Frage: gilt die Munitionsmengenbeschränkung für jeden einzelnen WBK -Besitzer oder für alle Berechtigten in einem Haushalt? Denn dann wären 10.000 Stück - natürlich getrennt, zu je 5000 Stk. möglich.
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querulant hat geschrieben:Jetzt zu eigentlichen Frage: gilt die Munitionsmengenbeschränkung für jeden einzelnen WBK -Besitzer oder für alle Berechtigten in einem Haushalt? Denn dann wären 10.000 Stück - natürlich getrennt, zu je 5000 Stk. möglich.
Berserk hat geschrieben:war da nicht was von wegen KK zählt da nicht dazu oder hab ich da was verwechselt <-<
BlackAce hat geschrieben:...pro Person ....
Berserk hat geschrieben:@Kemira: okay, danke....
trotzdem bleibt für mich die frage wie viels bei den waffen waren, ich find die info irgendwie nicht so wirklich <.< kann mir da einer auf die sprünge helfen please? *lieb gugg*
kemira hat geschrieben:20 Stück, unabhängig von der Kategorie.
Berserk hat geschrieben:im prinzip ist die meldung ja nur schikane, weil wenn die lagerung passt kannst einfüllen was man will, oder? ..
gewo hat geschrieben:Berserk hat geschrieben:im prinzip ist die meldung ja nur schikane, weil wenn die lagerung passt kannst einfüllen was man will, oder? ..
hmmmm
also gaaaaaaanz sicher bin ich mir nicht
irgendwie begruendbar muss art, menge und umfang wohl schon sein denk ich mir
denn da war doch mal was mit bestimmungen gegen die "ansammlung von kampfmitteln" ....
finde aber den konkreten fall nimmer auf die schnelle