Jetzt zu eigentlichen Frage: gilt die Munitionsmengenbeschränkung für jeden einzelnen WBK -Besitzer oder für alle Berechtigten in einem Haushalt? Denn dann wären 10.000 Stück - natürlich getrennt, zu je 5000 Stk. möglich.
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Munitionslagerung
Munitionslagerung
Folgendes Problem : 2 Personen in einem Haushalt. Beide Waffenbesitzkarte. Einer nur 45 ACP und anderere 9 mm Para und 357 Magnum/ 38 Spezial sowie 22 lr. Gelagert bzw. Vorrat an 45 ACP -Munition ca. 1200 Stück für 1 Person. Für 2.Person Person: ca. 1300 9mmPara, 1500 38Spezial und 300 Stk . 357 Magnum. Dabei handelt es sich um größtenteils wiedergeladene Munition. Jetzt möchte sich Person 5000 Stk 22 lr.Munition kaufen, da sie in diese Menge gekauft weit billiger sind. Ich hab gehört, dass eine Munitionsmenge über 5000. Stück der Verwaltunsgsbehörde gemeldet werden muss!
Jetzt zu eigentlichen Frage: gilt die Munitionsmengenbeschränkung für jeden einzelnen WBK -Besitzer oder für alle Berechtigten in einem Haushalt? Denn dann wären 10.000 Stück - natürlich getrennt, zu je 5000 Stk. möglich.
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Re: Munitionslagerung
halloquerulant hat geschrieben: Jetzt zu eigentlichen Frage: gilt die Munitionsmengenbeschränkung für jeden einzelnen WBK -Besitzer oder für alle Berechtigten in einem Haushalt? Denn dann wären 10.000 Stück - natürlich getrennt, zu je 5000 Stk. möglich.
anzahl der berechtigten personen ist egal
es gilt das raeumliche naheverhaeltniss
soferne du die menge in einem haus/haushalt verwahrst musst du melden
wenn du aber soviel muni zb an einen zweitwohnsitz "auslagerst" dass du unter 5000 bist dann musst du nicht melden
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Reverend45
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Re: Munitionslagerung
war da nicht was von wegen KK zählt da nicht dazu oder hab ich da was verwechselt <-<
bei den Waffen warens 20, oder? <-<
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Re: Munitionslagerung
Ja, hast Du - Luftgewehrkugeln sowie nicht schießfertige Wiederladekomponenten zählen nicht zur Stückzahl, nur verwendungsfähige Munition für Feuerwaffen. Auch .22er.Berserk hat geschrieben:war da nicht was von wegen KK zählt da nicht dazu oder hab ich da was verwechselt <-<
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Re: Munitionslagerung
Außerdem ist das keine Beschränkung. Man kann durchaus 10.000 Schuss pro Person lagern, nur muss man es halt melden und sicher Verwahren.
Re: Munitionslagerung
halloBlackAce hat geschrieben:...pro Person ....
der ordnung halber:
der begriff hat bei dem thema nix verloren
ersetzen durch "raeumlichen naheverhaeltnis"
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Re: Munitionslagerung
Stimmt.
Da habe ich mich wieder mal ungenau ausgedrückt.
Was allerdings nichts daran ändert, dass man auch 20.000 Schuss lagern darf, solange man die Meldung macht und das ganze sicher verwahrt.
mfg
Da habe ich mich wieder mal ungenau ausgedrückt.
Was allerdings nichts daran ändert, dass man auch 20.000 Schuss lagern darf, solange man die Meldung macht und das ganze sicher verwahrt.
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Re: Munitionslagerung
@Kemira: okay, danke....
trotzdem bleibt für mich die frage wie viels bei den waffen waren, ich find die info irgendwie nicht so wirklich <.< kann mir da einer auf die sprünge helfen please? *lieb gugg*
trotzdem bleibt für mich die frage wie viels bei den waffen waren, ich find die info irgendwie nicht so wirklich <.< kann mir da einer auf die sprünge helfen please? *lieb gugg*
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Re: Munitionslagerung
20 Stück, unabhängig von der Kategorie.Berserk hat geschrieben:@Kemira: okay, danke....
trotzdem bleibt für mich die frage wie viels bei den waffen waren, ich find die info irgendwie nicht so wirklich <.< kann mir da einer auf die sprünge helfen please? *lieb gugg*
lg
Kemira
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Re: Munitionslagerung
hallokemira hat geschrieben: 20 Stück, unabhängig von der Kategorie.
AB 20 stk musst melden
BIS 19 stk geht es ohne
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Re: Munitionslagerung
Äh ja mein ich ja. Danke fürs Klarstellen!
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Re: Munitionslagerung
donkaschen.
im prinzip ist die meldung ja nur schikane, weil wenn die lagerung passt kannst einfüllen was man will, oder? wobei, 20 stück, da fehlt mir noch ein bissal was...^^
im prinzip ist die meldung ja nur schikane, weil wenn die lagerung passt kannst einfüllen was man will, oder? wobei, 20 stück, da fehlt mir noch ein bissal was...^^
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Re: Munitionslagerung
hmmmmBerserk hat geschrieben: im prinzip ist die meldung ja nur schikane, weil wenn die lagerung passt kannst einfüllen was man will, oder? ..
also gaaaaaaanz sicher bin ich mir nicht
irgendwie begruendbar muss art, menge und umfang wohl schon sein denk ich mir
denn da war doch mal was mit bestimmungen gegen die "ansammlung von kampfmitteln" ....
finde aber den konkreten fall nimmer auf die schnelle
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Re: Munitionslagerung
diverse jagdgewehre verschiedene kaliber, diverse ordonnanzler usw....ich mein, mehr als 30-40 waffen werden das doch eh nie, die meisten irgendwelche uralt prügel.
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Varminter
Re: Munitionslagerung
gewo hat geschrieben:hmmmmBerserk hat geschrieben: im prinzip ist die meldung ja nur schikane, weil wenn die lagerung passt kannst einfüllen was man will, oder? ..
also gaaaaaaanz sicher bin ich mir nicht
irgendwie begruendbar muss art, menge und umfang wohl schon sein denk ich mir
denn da war doch mal was mit bestimmungen gegen die "ansammlung von kampfmitteln" ....
finde aber den konkreten fall nimmer auf die schnelle
Mir kommt dunkel so eine Erinnerung, das mit der "Ansammlung von Kampfmitteln" ist irgendwann entfallen.
Wäre auch unsinnig, wer will mit einer Querbeetsammlung lauter unterschiedlicher Waffen in lauter unterschiedlichen Kalibern heutzutage in einen Kampf ziehen...


