Ich glaube, dass - wenn du die Beamten in Dienstuniform wegschickst - diese dann einen negativen Bericht schreiben werden, von wegen du hast die
Verwahrungskontrolle verweigert, und dadurch deine Verlässlichkeit in Zweifel gezogen wird. Wenn dir das so wichtig ist, dann solltest du allenfalls im Vorfeld bei der betreffenden Polizeidienststelle anrufen (oder noch besser schriftlich hinsenden) und diese bitten sie mögen bei der nächstjährigen
Verwahrungskontrolle nach Möglichkeit in zivil erscheinen.
Abseits davon, wie du richtigerweise zitierst:
ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen
Für mich wäre nicht nachvollziehbar, inwieweit das Tragen von Dienstuniform eine Belästigung oder Störung in irgendwelcher Hinsicht sein könnte.
Edit, vielleicht als Hinweis, aus Grosinger/Siegert/Szymanski:
Verweigert der Betroffene die Überprüfung der Verwahrung, so wird dies im Verfahren zur Überprüfung der Verlässlichkeit in Hinblick auf § 8 Abs 6 WaffG zu würdigen sein.
sowie
Ist eine Überprüfung der Verwahrung aus Gründen, die in der Person liegen, nicht möglich, insbes. wenn der Zutritt zur Wohnung zwecks Überprüfung verweigert wird, so wäre ein solches Verhalten unter § 8 Abs 6 WaffG zu subsumieren.
-->
§ 8 Abs 6 WaffG:
Schließlich gilt ein Mensch als nicht verlässlich, wenn aus Gründen, die in seiner Person liegen, die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich war. Als solcher Grund gilt jedenfalls, wenn der Betroffene sich anlässlich der Überprüfung seiner Verlässlichkeit weigert, der Behörde
1. Waffen, die er nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunde besitzen darf, samt den zugehörigen Urkunden vorzuweisen;
2. die sichere Verwahrung der in Z 1 genannten Waffen nachzuweisen, obwohl auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, dass er die Waffen sicher verwahrt.