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Hohlspitzmunition
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Austriangun
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Hohlspitzmunition
Hallo Leute, ich war heute einigermaßen erstaunt, als mir ein Jagdkollege mitgeteilt hat, dass seit ca. 2 Jahren wieder Holspitzmunition für Faustfeuerwaffen erhältlich ist (so man berechtigt ist). Angeblich hat er ein Packerl Hydra-Shok bem Waffenhändler erstanden. Ich habe vor 20 Jahren recht viel damit geschossen, bin aber seit Jahren was Kurzwaffen anbelangt, nicht mehr am neuesten Stand. Mein letzter Stand der Dinge ist, dass die Hohlspitzmunition vor Jahren verboten wurde. Wie schaut es jetzt wirklich aus?
Re: Hohlspitzmunition
Hohlspitz bekommst du mit WBK immer, Teilmantelhohlspitz jedoch nur mit Jagdkarte oder Schützenpass.
- Austriangun
- .223 Rem
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Re: Hohlspitzmunition
Floody hat geschrieben:Hohlspitz bekommst du mit WBK immer, Teilmantelhohlspitz jedoch nur mit Jagdkarte oder Schützenpass.
Interssant. Ich habe einen Waffenpass und eine Jagdkarte. Darf ich nun die Teilmantel-Hohlspitz (Hydra-Shok) privat führen oder ist das dann nur im Jagdbetrieb erlaubt?
- Warnschuss
- .50 BMG
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Re: Hohlspitzmunition
Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.
- Austriangun
- .223 Rem
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Re: Hohlspitzmunition
Danke, da habe ich einiges verschlafen. Mal schauen, ob dass unsere Dorfpolizisten bei der nächsten Kontrolle auch wissen 

- Vintageologist
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- Wohnort: Wien 14
Re: Hohlspitzmunition
Wenn nicht, dann legst du ihnen dieses hier vor... (Punkt 2)
http://iwoe.org/img/Erlass_Expansivmunition.pdf
Vielen Dank an dieser Stelle an die Verband für die hilfreiche Bereitstellung diverser Rechtsdokumente.
http://iwoe.org/img/Erlass_Expansivmunition.pdf
Vielen Dank an dieser Stelle an die Verband für die hilfreiche Bereitstellung diverser Rechtsdokumente.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."
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Re: Hohlspitzmunition
Dem Dank schließe ich mich auch an...im rechtlichen Bereich ist die Verband sehr hilfreich!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
-
- .50 BMG
- Beiträge: 2276
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 17:53
- Wohnort: Graz
Re: Hohlspitzmunition
Schließe mich gerne an 
Centershot

Centershot
Re: Hohlspitzmunition
Warnschuss hat geschrieben:Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.
Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem!
Immer wieder stelle ich fest, dass diese Meinung weit verbreitet aber eben leider auch ebenso falsch ist!
für den Fangschuss oder am Schiessstand - JA
für die SV im öffentlichen Bereich - klares NEIN
SV im privaten Bereich - bin ich mir nicht sicher
Warum kennt kaum jemand die "1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung" und darin den §5 Abs. (1) ?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017
.
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1593
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: Hohlspitzmunition
no0ne hat geschrieben:...
Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem!
....
Deine Antworten auf Beiträge fallen reichlich spät aus, aber Bitte.
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=27193
Re: Hohlspitzmunition
no0ne hat geschrieben:Warnschuss hat geschrieben:Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.
Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem!
Immer wieder stelle ich fest, dass diese Meinung weit verbreitet aber eben leider auch ebenso falsch ist!
für den Fangschuss oder am Schiessstand - JA
für die SV im öffentlichen Bereich - klares NEIN
SV im privaten Bereich - bin ich mir nicht sicher
Warum kennt kaum jemand die "1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung" und darin den §5 Abs. (1) ?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017
Es gibt aber zusätzlich noch diesen Erlass
http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... nition.pdf
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Hohlspitzmunition
Da gibt's doch einen Erlass von 2014, da steht nichts mehr von LSV, seit 2012 ist das eigentlich futsch.
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/t/Baustoff---Eisen---Hartwaren--und-Holzhandel/Erledigung_Sektion_III_(Extern).pdf
ps: der Link ist über Tapatalk anscheinend nicht korrekt einzufügen, egal wie oft ich's versuch.
Gesendet von meinem LG-D320 mit Tapatalk
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/t/Baustoff---Eisen---Hartwaren--und-Holzhandel/Erledigung_Sektion_III_(Extern).pdf
ps: der Link ist über Tapatalk anscheinend nicht korrekt einzufügen, egal wie oft ich's versuch.
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GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Hohlspitzmunition
no0ne hat geschrieben:Warnschuss hat geschrieben:Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.
Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem
bullshit
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Hohlspitzmunition
Kapselpracker hat geschrieben:no0ne hat geschrieben:...
Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem!
....
Deine Antworten auf Beiträge fallen reichlich spät aus, aber Bitte.
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=27193
"Deine Antwort auf meinen Beitrag ist reichlich unproduktiv, aber Bitte!"

Gratuliere, wenn deine sinnbefreite Kritik auf meine verspätete Antwort auf einen Kommentar deine einzige Sorge ist.

Vielleicht gelingt es dir einmal folgendes Szenario vorzustellen:
Die Suchfunktion betreff Hohlspitzmunition ergibt einen jahrealten Kommentar der im kompletten Gegensatz zur Rechtsauffassung eines renommierten RAs steht, welcher selbst Waffenpassinhaber ist.
Du würdest diese Meinung zum Schutze und zur Info aller Mitlesenden die u.U. davon betroffen sind dann ganz sicher nicht veröffentlichen - oder?
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