Varminter hat geschrieben:Was passiert mit den alten Meldezetteln?
Können die Büxner und die meldepflichtigen Besitzer die Altmeldungen dann in den Reisswolf werfen, wenn die Neumeldung erfolgt ist?
Oder muss man den ganzen Papiersch**ss für den Rest des Lebens aufbewahren?
hi
also ich gehe davon aus dass
- die buechsner die §30 dinger trotz ZWR aufheben muessen, denn sie sind den waffenbuechern gleichgestellt (muessen also bei einstellung des unternehmens an die behoerde abgeliefert werden)
- du als besitzer des teils sobald es im ZWR gemeldet ist den §30 papierkram nimmer brauchst ...
ist aber nur eine vermutung
wird wohl noch bekanntgeben werden