BigBen hat geschrieben:Das heisst wenns dem Betroffenen wurscht ist oder es besagter Person sonst aus garkeinen Umständen an einem anderen Termin geht...wie oft wird das wohl der Fall sein?
Bei geschätzten knapp über 99,1 Prozent!

sponsi
BigBen hat geschrieben:Das heisst wenns dem Betroffenen wurscht ist oder es besagter Person sonst aus garkeinen Umständen an einem anderen Termin geht...wie oft wird das wohl der Fall sein?
Sehe ich auch so. Viele sind zu den Zeiten die vorgesehen sind nicht zu Hause.sponsi hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Das heisst wenns dem Betroffenen wurscht ist oder es besagter Person sonst aus garkeinen Umständen an einem anderen Termin geht...wie oft wird das wohl der Fall sein?
Bei geschätzten knapp über 99,1 Prozent!
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sponsi
halloIng. Michael Mayerl hat geschrieben: Sinnvoller wäre aber eine Zusammenfassung der waffenrechtlich wichtigen Vorschriften (Verwahrung, Wohnsitzwechselmeldung, Verbote etc...) die man einfach durchliest und unterschrieben mit dem WBK Antrag bei der BH abgibt![]()
War auch mein Argumentgewo hat geschrieben:halloIng. Michael Mayerl hat geschrieben: Sinnvoller wäre aber eine Zusammenfassung der waffenrechtlich wichtigen Vorschriften (Verwahrung, Wohnsitzwechselmeldung, Verbote etc...) die man einfach durchliest und unterschrieben mit dem WBK Antrag bei der BH abgibt![]()
gibt es ja schon
heisst waffenfuehrerschein....