Servus,
wie ist in Österreich eine Leuchtpistole Kaliber 4 zu verwahren?
Ist es laut WaffG eine (Schuss)waffe? Meiner Meinung nach weder das eine noch das andere.
lg
FY
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Verwahrung Leuchtpistole
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6826
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Verwahrung Leuchtpistole
Eine Leuchtpistole ist keine Waffe im Sinne des WaffG, denn
Gruß
Kemira
und kann daher auch keine Schußwaffe im Sinne des WaffG sein, denn§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1.die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2.bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Ich würde sie trotzdem sicher verwahren, weil so ne Leuchtrakete auf kurze Entfernung verdammt viel Schaden anrichten kann...§ 2. (1) Schußwaffen sind Waffen...
Gruß
Kemira
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Verwahrung Leuchtpistole
Mein Vater hat die einfach im Boot rumliegen is ur alt das Teil das einzige die Muni ist beim restlichen Zubehör im Keller.
Das Ding kannst aber in fast jedem Geschäft in Italien kaufen wo Sie Bootzubehör haben ohne irgendeine Frage von daher denke ich das dies auch bei uns so sein wird.
Und sollange Was auf der WBK keinen Platz braucht bzw. man ohne WBK nicht 3 Tage warten muss ist die Verwahrung wohl egal denke ich. (natürich nicht auf die eigerne Sicherheit gesehen wenn Kinder oder sonstige Leute Zugang haben)
Das Ding kannst aber in fast jedem Geschäft in Italien kaufen wo Sie Bootzubehör haben ohne irgendeine Frage von daher denke ich das dies auch bei uns so sein wird.
Und sollange Was auf der WBK keinen Platz braucht bzw. man ohne WBK nicht 3 Tage warten muss ist die Verwahrung wohl egal denke ich. (natürich nicht auf die eigerne Sicherheit gesehen wenn Kinder oder sonstige Leute Zugang haben)
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
Re: Verwahrung Leuchtpistole
Das ist eh klar, gegen unbefugten Zugriff verwahren sollte man sowas immer! Aber wie eine Waffe muss man sie nicht verwahren.OC Tom hat geschrieben:wenn Kinder oder sonstige Leute Zugang haben
Somit sollte die gesetzliche Komponente geklärt sein

Danke!