auch der bär, der wolf, der adler, die eulen und uhus sowie luchs, wildkatze und vieles mehr gilt bei uns als wild im sinne des gesetzes. da dafür aber keine jagdzeiten festgelegt sind (d.h. ganzjährig zu schonen) ist auch kein wildschaden fällig. ich hoffe dass es auch so bleibt.pointi2009 hat geschrieben:Ich verstehe dass sich da die Jägerschaft noch mit Erfolg gegen Aufnahme des Bibers als jagdbares Wild zur Wehr setzt und hofft, dass sich daran nichts ändert. Könnte sich kaum wer leisten, in Augegenden die Schäden durch Biber zu ersetzen. Und auch nicht Sonntagsjäger haben nicht die Möglichkeit und Zeit, ständig im Revier anwesend zu sein. Hier würde max. die Fallenjagd was bringen. Nur obs dann nicht so wäre, wo einer wegfällt, kommt ein anderer nach?!
Bei Otter ist es ja nicht so, die sind ja jagdbares Wild halt ganzjährig geschont oder hab ich da schon wieder was vergessen?![]()
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aber ich kenne auch Leute in meiner Gegend, die grossen Schaden an Fischzuchten haben durch diese Raubtiere. Wer muss da für den Schaden aufkommen? Oder zählen Fischteiche nicht zum Jagdgebiet und sind daher die Vor und Nachteile dafür vom Eigentümer zu tragen?
Wer weiss das genau?
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