ChrisH hat geschrieben:Was wird dann der rechtfertigungsgrund zum erwerb?
Eheringverlustsuche?
Nachweis, dass man sachgemäß mit einem detektor umgehen kann, sowie sichere verwahrung ohne zugriff anderer?
gg... lächerlich wohin das alles langsam geht, überhaupt wenn da sachen eingesammelt werden die herumliegen oder ein paar cm unter der erde.
Genau, du musst ein psychologischen Test und einen Sondengehführerschein machen, danach kannst du deine Detektorenbesitzkarte beantragen.
Am Besten gibst du 2 Gründe an damit du auch sicher 2 Plätze bekommst. z.b.: Leitungs- und Eheringsuche
Wenn du mehr Plätze willst musst du Ergebnislisten der 70erNagelSuchbewerbe vorlegen auf denen dein Name steht!
