Schlecht ist sie eh nicht, nur eben Begründen kannst du damit nichts. Denn du kannst eine Waffe nicht mit "damit will ich den und den Bewerb schießen" begründen, sondern nur mit Ergebnislisten von dem und dem Bewerb.max81 hat geschrieben: ...
Doch, doch man muss nur richtig begründen. Es gibt auch Bewerbe für Taschenpistolen oder WK I oder WK II Pistolen.
Eine gute erhaltene PPK mit einem guten Abzug (zu einem fairen Preis) würde ich jederzeit in meinem Tresor einziehen lassen.
Wenn man die Bewerbe, die damit zu schießen sind auch wirklich schießt, bzw. schießen möchte dann ok. Aber wenns hier ums voll machen der WBK geht, dann möchte der TS ja nicht zusätzlich einen Bewerb schießen, denn sonst wäre die Fragestellung sowieso überflüssig. Dann wäre ja klar wofür man sich welche Waffe nimmt, bzw. eventuell die Fragen offen, welche Waffe für einen bestimmten Wettbewerb.

