Hallo liebes PD-Forum,
kann mir jemand sagen wie ich den "Erwerb" meines Waffenpasses (dienstliche Zwecke) und den Ankauf der Glock in den Steuerausgleich eintragen muss?
Gehe ich richtig in der Annahme dass die Glock als Arbeitsmittel zählt und der WP als Ausbildungskosten?
Kann ich da die Summe der Aufwendungen (Psychologe, Waffenführerschein, Kosten BH) addieren und eintragen? Belege sind natürlich vorhanden.
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Uns werden immer noch vereinzelt Pronbleme wegen "zu viele falsche Einloggversuche" gemeldet. Wenn Euch sowas grundlos passiert dann bitte um Rückinfo an uns.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Lohnsteuerausgleich
Lohnsteuerausgleich
Es grüßt der Schlesi!
Re: Lohnsteuerausgleich
Theoretisch ist alles ausser dem Waffenführerschein (-> Ausbildungskosten) in der Rubrik "Werbungskosten" zu "verbuchen". Aufpassen: Gegenstände mit einem Preis über 400,- sind über die Nutzungsdauer "abzuschreiben" -> z.B. Nutzungsdauer 4 Jahre, Preis 800,- -> Abschreibung 4 x 200,- , wenn der Gegenstand erst im 2. Halbjahr angeschafft wurde, im 1. Jahr nur die Hälfte, dafür im 5. Jahr nochmals die Hälfte!
HA 15th .223 - STI 2011 9*19 - STI 1911 6" 9*19 - SVI 1911 5" 9*19 - LB 1911 5" .45 - S&W 14 .38 6" - S&W 15 2,5" - hämmerli .22 - Rem VM 12GA - Rem 700 .308 - Rossi .357
G34 R.I.P.
G34 R.I.P.
Re: Lohnsteuerausgleich
Puh, das klingt nicht ganz so einfach.. Nutzungsdauer einer Glock?slow42 hat geschrieben:Theoretisch ist alles ausser dem Waffenführerschein (-> Ausbildungskosten) in der Rubrik "Werbungskosten" zu "verbuchen". Aufpassen: Gegenstände mit einem Preis über 400,- sind über die Nutzungsdauer "abzuschreiben" -> z.B. Nutzungsdauer 4 Jahre, Preis 800,- -> Abschreibung 4 x 200,- , wenn der Gegenstand erst im 2. Halbjahr angeschafft wurde, im 1. Jahr nur die Hälfte, dafür im 5. Jahr nochmals die Hälfte!

BH-Kosten, Psychologe, Waffe ist unter Werbungskosten (sonstige oder Arbeitsmittel?) zu verbuchen.
Waffenführerschein unter Ausbildungskosten.
Hab nicht gewusst dass das als privater auch so ist :/
Es grüßt der Schlesi!
Re: Lohnsteuerausgleich
Im Prinzip ist der Unterschied zwischen einer privaten Arbeitnehmerveranlagung und der Steuererklärung eines Einzelunternehmers o.Ä. marginal! Ansonsten such dir halt einen günstigen Steuerberater, zahl ihm die 70-100 Euro und er macht das für dich - der kennt sich auch mit so Dingen wie Pauschalierungen etc. aus und stellt sicher dass das Ding richtig ausgefüllt eingereicht wird und du auch wirklich das Maximum rausholst!Schlesi hat geschrieben:Puh, das klingt nicht ganz so einfach.. Nutzungsdauer einer Glock?slow42 hat geschrieben:Theoretisch ist alles ausser dem Waffenführerschein (-> Ausbildungskosten) in der Rubrik "Werbungskosten" zu "verbuchen". Aufpassen: Gegenstände mit einem Preis über 400,- sind über die Nutzungsdauer "abzuschreiben" -> z.B. Nutzungsdauer 4 Jahre, Preis 800,- -> Abschreibung 4 x 200,- , wenn der Gegenstand erst im 2. Halbjahr angeschafft wurde, im 1. Jahr nur die Hälfte, dafür im 5. Jahr nochmals die Hälfte!
BH-Kosten, Psychologe, Waffe ist unter Werbungskosten (sonstige oder Arbeitsmittel?) zu verbuchen.
Waffenführerschein unter Ausbildungskosten.
Hab nicht gewusst dass das als privater auch so ist :/
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf