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Schiessen in der Schottergrube!?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Es geht ja garnicht darum, dass der Jäger es "erlauben" muss...es geht darum, den Jäger um sein Einverständniss zu fragen damit sich nachher niemand aufregen kann von wegen Wild beunruhigen usw.
Das ist ein Akt der Höflichkeit im Sinne eines friedlichen Miteinanders...und kein Rechtsgeschäft. Abgesehen davon ist es ein extrem schwacher Argumentationsstil eine Frage mit einer Gegenfrage zu kontern...zumal es wohl einfacher ist zu belegen dass etwas so ist wie behauptet als zu belegen das etwas nicht so ist bzw. nicht existiert.
Das ist ein Akt der Höflichkeit im Sinne eines friedlichen Miteinanders...und kein Rechtsgeschäft. Abgesehen davon ist es ein extrem schwacher Argumentationsstil eine Frage mit einer Gegenfrage zu kontern...zumal es wohl einfacher ist zu belegen dass etwas so ist wie behauptet als zu belegen das etwas nicht so ist bzw. nicht existiert.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Weil das Führen von Waffen im Revier ausschliesslich ausgehberechtigten Jagdkarteninhabern vorbehalten ist. Der Rest ist versuchte Wilderei oder sonstwas.BigBen hat geschrieben:Gumbar hat geschrieben:Eine solche "Erlaubnis" darf Dir der Jagdausübungsberechtigte nicht erteilen.Irwin J. Finster hat geschrieben:Wenn die Schottergrube nicht eingefriedet ist, würde ich auf jeden Fall das Einverständnis des Jägers einholen in dessen Jagdrevier sich die Grube befindet, damit es da keine Probleme gibt.GehtDas hat geschrieben:und wie siehts da mit einem kk gewehr aus? Bezüglich wbk oder wp
(jagdkarte vorhanden)
Weil? Am Besten mit einer rechtlichen Grundlage, weil sowas einfach so behaupten ist ein wenig schwach!
- josephiner
- .50 BMG
- Beiträge: 1269
- Registriert: Mo 31. Jan 2011, 23:32
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Ich würd das auch mit der Jägerschaft absprechen sonst ist hier ein Konflikt vorprogrammiert und keiner wird glücklich dabei. Ist bei uns leider so der Fall. Auch wenn wir "grünen Lodenmäntler" den Ruf dazu haben, man kann trotzdem mit vielen reden. 

Re: Schiessen in der Schottergrube!?
@BigbenBigBen hat geschrieben: Abgesehen davon ist es ein extrem schwacher Argumentationsstil eine Frage mit einer Gegenfrage zu kontern...zumal es wohl einfacher ist zu belegen dass etwas so ist wie behauptet als zu belegen das etwas nicht so ist bzw. nicht existiert.
Ich vermute Du hast eine Jagdprüfung absolviert.
Dann sollte Dir der Sachverhalt klar sein.
- haunclesam
- .50 BMG
- Beiträge: 1554
- Registriert: So 9. Mai 2010, 19:33
- Wohnort: Wien
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
aber auf dem Privatgrundstúck [durch Pacht] gibt es doch garkein führen der Waffe!?Gumbar hat geschrieben: Weil das Führen von Waffen im Revier ausschliesslich ausgehberechtigten Jagdkarteninhabern vorbehalten ist. Der Rest ist versuchte Wilderei oder sonstwas.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Gumbar hat geschrieben:@BigbenBigBen hat geschrieben: Abgesehen davon ist es ein extrem schwacher Argumentationsstil eine Frage mit einer Gegenfrage zu kontern...zumal es wohl einfacher ist zu belegen dass etwas so ist wie behauptet als zu belegen das etwas nicht so ist bzw. nicht existiert.
Ich vermute Du hast eine Jagdprüfung absolviert.
Dann sollte Dir der Sachverhalt klar sein.
Aber vielleicht die Südtiroler und ich hab´keine Ahnung, wie es in IT gehandhabt wird...

Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Ich habe sowohl die Wiener als auch die Südtiroler Jagdprüfung absolviert und nur weil ihr glaubt etwas zu wissen, heisst das noch lange nicht das ihr Recht habt - denn nur weil es im Jagdrecht entsprechende Passagen über das Führen von Waffen gibt, heisst das zum Einen nicht zwangsläufig dass in der Schottergrube auch das Jagdrecht gilt. Zum anderen halte ich es durchaus für möglich, dass es andere, übergeordnete Rechtsvorschriften gibt, die besagte Paragraphen aus dem Jagdrecht auch wieder aufheben können.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
ein Acker gehört aber auch dir und du darfst auf diesem nicht einfach so Tiere erlegen, schon gar nicht im Wald z.B. mit einer Büchse herumlaufen nur weils dein kleines Brökerl Wald ist.haunclesam hat geschrieben:aber auf dem Privatgrundstúck [durch Pacht] gibt es doch garkein führen der Waffe!?Gumbar hat geschrieben: Weil das Führen von Waffen im Revier ausschliesslich ausgehberechtigten Jagdkarteninhabern vorbehalten ist. Der Rest ist versuchte Wilderei oder sonstwas.
wenn also die Sandgrube/Schottergrube zu einem Revier dazugehört ist dort mMn nix mit Schießen da dafür der Pachtschilling bezahlt wird.
siehe Paintballspielern denen das "auf dem eigenen Grund bzw. Wald" von der Jägerschaft erfolgreich untersagt wurde
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Ja, ist verboten.slasher hat geschrieben:
angenommen ein bekannter von mir lädt seinen freund in eine nicht eingezäunte schottergruben zum schiessen ein.
der bekannte ist nur pächter der grube und möchte seinen freud mit einer ffw schiessen lassen.
mmn ist diese aktion verboten, oder nicht?
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Wieso sollte es auf einem privaten Grundstück verboten sein zu schießen sofern das Grundstück eingezäunt ist, man sicherstellt das keine Projektile das Grundstück verlassen und der Lärm niemanden stört ? Er will ja nicht auf Tiere schießen denke ich
Eine Begründung WARUM das verboten sein soll wäre mal interessant.

Eine Begründung WARUM das verboten sein soll wäre mal interessant.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
halloIncite hat geschrieben: wenn also die Sandgrube/Schottergrube zu einem Revier dazugehört ..
der ordnung halber muss man sagen das der gesamte oeffentliche UND private raum in oesterreich entweder
- so gross ist dass der eigentuemer darauf eine eigenjagd hat (weiss ned wieviel hektar das sein muessen)
- zu einem jagdrevier dazugehoert
oder eben nicht bejagbar ist und jagdruhe herrscht (industriegelaende, bebautes stadtgebiet ect)
es koennte sein dass in einer schottergrube jagdruhe herrscht, kommt wohl drauf an
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Schiessen in der Schottergrube!?
@ Gumbar
Jagtkarteninhaber u. Führen von C u. D Waffen = ja
Aber im selben Zuge mit ausgehberechtigt = Nein
Meine mit der Jagtkarte darf ich immer führen (c/d).
Aber halt nicht Schiessen ohne Erlaubnis.
Würde ich so auch anzweifeln, muss mal nachschlagen.Weil das Führen von Waffen im Revier ausschliesslich ausgehberechtigten Jagdkarteninhabern vorbehalten ist. Der Rest ist versuchte Wilderei oder sonstwas.
Jagtkarteninhaber u. Führen von C u. D Waffen = ja
Aber im selben Zuge mit ausgehberechtigt = Nein
Meine mit der Jagtkarte darf ich immer führen (c/d).
Aber halt nicht Schiessen ohne Erlaubnis.
mfg
Josef
Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte
Josef
Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte

Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Lern lesen !yoda hat geschrieben:Wieso sollte es auf einem privaten Grundstück verboten sein zu schießen sofern das Grundstück eingezäunt ist, man sicherstellt das keine Projektile das Grundstück verlassen und der Lärm niemanden stört ? Er will ja nicht auf Tiere schießen denke ich![]()
Eine Begründung WARUM das verboten sein soll wäre mal interessant.
Es ging um ein NICHT eingezäuntes Grundstück.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Scheint nötig zu sein.joe77 hat geschrieben:@ GumbarWürde ich so auch anzweifeln, muss mal nachschlagen.Weil das Führen von Waffen im Revier ausschliesslich ausgehberechtigten Jagdkarteninhabern vorbehalten ist. Der Rest ist versuchte Wilderei oder sonstwas.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Das hab ich schon gelesen aber wieso wird hier dauernd von Jagdrevieren geredet und nicht klar begründet warum man in seiner eigenen Schottergrube nicht schießen darf.Gumbar hat geschrieben:Lern lesen !yoda hat geschrieben:Wieso sollte es auf einem privaten Grundstück verboten sein zu schießen sofern das Grundstück eingezäunt ist, man sicherstellt das keine Projektile das Grundstück verlassen und der Lärm niemanden stört ? Er will ja nicht auf Tiere schießen denke ich![]()
Eine Begründung WARUM das verboten sein soll wäre mal interessant.
Es ging um ein NICHT eingezäuntes Grundstück.
Schottergruben sind doch oft so tief das man da nur über eine einzige Straße hinunter kommt.
Laut ist es dort durch die Maschinen ohnehin.
Wieso soll man da wenns einem selber gehört nicht schießen dürfen ?
zb.: http://www.steinerbau.at/images/Schottergrube1g.jpg" onclick="window.open(this.href);return false;