Behauptungen werden durch mehrfaches Wiederholen halt auch nicht wahrer - wer sagt denn z.B. dass in einer Schottergrube die Jagd nicht ruht, weil es eine Industrieanlage ist? Dann kannst die Jagdgesetze nämlich für das Gebiet in den Mistkübel schmeissen!Gumbar hat geschrieben:Scheint nötig zu sein.joe77 hat geschrieben:@ GumbarWürde ich so auch anzweifeln, muss mal nachschlagen.Weil das Führen von Waffen im Revier ausschliesslich ausgehberechtigten Jagdkarteninhabern vorbehalten ist. Der Rest ist versuchte Wilderei oder sonstwas.
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Schiessen in der Schottergrube!?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Das Jagdrecht wurde in diese Diskussion mit der Bemerkung eingebracht dass der Jagdausübungsberechtigte eine "Erlaubnis" erteilen könnte.BigBen hat geschrieben:Behauptungen werden durch mehrfaches Wiederholen halt auch nicht wahrer - wer sagt denn z.B. dass in einer Schottergrube die Jagd nicht ruht, weil es eine Industrieanlage ist? Dann kannst die Jagdgesetze nämlich für das Gebiet in den Mistkübel schmeissen!Gumbar hat geschrieben:Scheint nötig zu sein.joe77 hat geschrieben:@ GumbarWürde ich so auch anzweifeln, muss mal nachschlagen.Weil das Führen von Waffen im Revier ausschliesslich ausgehberechtigten Jagdkarteninhabern vorbehalten ist. Der Rest ist versuchte Wilderei oder sonstwas.
Das kann er nicht.
Und wenn, wie Du meinst, eine Schottergrube eine Industrieanlage ist in der die Jagd ruht dann ist mit dem Plinken ohnehin einmal rein gar nix. Da kannst gleich auch am Friedhof die Windlichter plinken.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Und warum ?Gumbar hat geschrieben: Und wenn, wie Du meinst, eine Schottergrube eine Industrieanlage ist in der die Jagd ruht dann ist mit dem Plinken ohnehin einmal rein gar nix.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Ab jetzt wird hier nur mehr mit entsprechender Judikatur gepostet und zwar sachlich.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Wüsste ich auch nicht, .... Sollange eingefriedet u. Kugelfang und eben Eigentum od. Einverständnis des Besitzers.yoda hat geschrieben:Und warum ?Gumbar hat geschrieben: Und wenn, wie Du meinst, eine Schottergrube eine Industrieanlage ist in der die Jagd ruht dann ist mit dem Plinken ohnehin einmal rein gar nix.
Aber noch mal zum führen:
Auszug aus Gesetzestext:
Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen
§ 35.
(1) Das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde nach dem Muster der Anlage 1 ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen zulässig für Menschen, die
1. Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
2. im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen
Auch im Jagdgesetz find ich nichts was das führen verbieten könnte, lediglich Waffe entladen zu führen am Notweg.
Würde sagen lieber Gumbar da ich nun einige Zeit im Gesetz geblättert habe. Das Du mal anführst woher du weißt das man zum führen von Jagdwaffen der Kat. C + D Jagdausübungsberechtigt sein muss.
Danke !!!
mfg
Josef
Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte
Josef
Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte

Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Na gut dann fang gleich an und erklär dem Eingangsfragesteller die Gesetzeslage.Stickhead hat geschrieben:Ab jetzt wird hier nur mehr mit entsprechender Judikatur gepostet und zwar sachlich.
Nicht vergessen die entsprechenden Judikate anzuführen !
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Das werde ich morgen so gut wie möglich versuchen.
Vielleicht solltest du dir inzwischen die Forenregeln durchlesen
Vielleicht solltest du dir inzwischen die Forenregeln durchlesen


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Grundsätzliches .. man darf nur dort schießen wo man die Waffe auch innehaben darf. Dazu gibt es im WaffG 1996 den § 7:slasher hat geschrieben:hallo forumsgemeinde
angenommen ein bekannter von mir lädt seinen freund in eine nicht eingezäunte schottergruben zum schiessen ein.
der bekannte ist nur pächter der grube und möchte seienen freud mit einer ffw schiessen lassen.
mmn ist diese aktion verboten, oder nicht?
Jetzt lässt sich natürlich darüber streiten ab wann etwas eingefriedet ist, und wann nicht. Grundsätzlich verstanden werden kann unter etwas Eingefriedetem die Begrenzung eines Bereiches gegen unbefugtes Betreten. Nachdem der TE aber von einer nicht eingezäunten Schottergrube spricht und ich davon ausgehe dass er damit eine Grube meint die nicht vor fremden Betreten gesichert ist und niemand einen Waffenpass hat, dann braucht man gar nicht diskutieren anfangen.(1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
Nachdem hier das Jagdgesetz ins Spiel gebracht wurde auch ein kleiner Exkurs dahingehend. Grundsätzlich bevor darüber diskutiert werden darf ob der Jäger etwas mitzureden hat oder nicht, gilt es festzustellen ob dort überhaupt das Jagdgesetz anzuwenden ist. Dazu muss man das jeweilige Landesjagdgesetz durchforsten nach den Gebieten wo die Jagd ruht. Hier z.B. der § 4 des OÖ Landesjagdgesetzes:
Fett markiert sind hier die Paragraphen die ich mir vorstellen könnte dass man hierbei anwenden kann. Insbesondere die "gewerblichen Zwecken dienende Werksanlage" sowie die "nicht forstlich genutzte Grundfläche" würde hier zutreffen. Gewerblich deshalb da in einer Schottergrube auf gewerblichen Zwecke ("Tätigkeit die zum Zwecke der Erzielung eines Ertrages oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteils", § 1 GewO) geschlossen werden kann. Laut Recherche gibt es in Österreich auch eine Sonderwidmung "Schottergrube". Daher ruht meines Erachtens dort die Jagd und somit ist auch das Jagdrecht dort nicht anzuwenden.Ruhen der Jagd
Flächen, auf denen die Jagd ruht, sind:
a) Friedhöfe;
b) die der Erholung dienenden öffentlichen Anlagen (Parks);
c) Gebäude;
d) industriellen oder gewerblichen Zwecken dienende Werksanlagen;
e) Höfe und Hausgärten, die durch eine Umfriedung abgeschlossen sind;
f) nicht forstlich genutzte Grundflächen, in die das Eindringen des Haarwildes durch natürliche oder künstliche Umfriedungen verhindert wird; landesübliche Weidezäune gelten nicht als Umfriedungen in diesem Sinne;
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
@Promo
Endlich ein gescheiter Post.
sponsi

sponsi
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- josephiner
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- Registriert: Mo 31. Jan 2011, 23:32
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Wie schon geschrieben, bei uns gibt es dieses Problem mit der Schottergrube. Es dürfte sich hierbei um eine schwammige Gesetzeslage handeln da seit 2 Jahren herumdiskutiert wird aber recht bekommen hat noch keiner!
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Absoluter Schwachsinn.Gumbar hat geschrieben: Weil das Führen von Waffen im Revier ausschliesslich ausgehberechtigten Jagdkarteninhabern vorbehalten ist. Der Rest ist versuchte Wilderei oder sonstwas.
Mit einem Waffenpass führe ich auch in einem Jagdrevier ein Jagdgewehr und keiner kann mir etwas anhaben.
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Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Bevor Dich Deine Unwissenheit in eine unangenehme Situation führt empfehle ich Dir folgende Lektüre:sponsi hat geschrieben:Absoluter Schwachsinn.Gumbar hat geschrieben: Weil das Führen von Waffen im Revier ausschliesslich ausgehberechtigten Jagdkarteninhabern vorbehalten ist. Der Rest ist versuchte Wilderei oder sonstwas.
Mit einem Waffenpass führe ich auch in einem Jagdrevier ein Jagdgewehr und keiner kann mir etwas anhaben.
"Das Kärntner Jagdgesetz in Wort und Bild" von Dr. Helmut Arbeiter
Herausgeber: Kärntner Jagdaufseherverband Klagenfurt
wobei ich Dir empfehle die Seiten 267-271 zu inhalieren wo Bezug auf §69 (1) genommen wird.
Von den restlichen Klugscheissern verabschiede ich mich jetzt aus diesem thread und wünsche erbauliche Schottergrubenerlebnisse beim coolen Killen von Coladosen.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
öffentliche Straßen und Wege und solcher Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften und Gehöften benützt werden
Dort darf ich mich auch im Jagdrevier mit dem Gewehr bewegen
sponsi
Dort darf ich mich auch im Jagdrevier mit dem Gewehr bewegen

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Re: Schiessen in der Schottergrube!?
danke promo
ich denke das mit der gube hat sich für meinen freund erledigt!
es wär ums ipsc traning gegangen und nicht ums coladosen verformen.......
ich denke das mit der gube hat sich für meinen freund erledigt!
es wär ums ipsc traning gegangen und nicht ums coladosen verformen.......
Glock - Built to go, not for Show!