
Du kannst ihn ja einfach mal fragen. Wenn er wegen 1-2 mal im Jahr einen Aufstand macht, dann ist das jedenfalls gut zu wissen. Es ist immer gut, vorher mit die Leut zu reden, damit man weiß woran man ist.
Kann man sich noch patscherter anstellen ?????GehtDas hat geschrieben:naja das würd ich gern aber unsere Jäger2 RWS Patronen im Frühling am Stand schießn um das Gewehr einzuschießen und dann ists gut mit dem ''herumballern''
Also dürfts kein Problem sein wenn ich es für mich mache oder?
evo86 hat geschrieben:Eine Einfriedung kann z.B: auch eine Hecke sein oder bei einer Schottergrube 5m Hohe Wände.GehtDas hat geschrieben:Also ehrlich gesagt weiß ich jetzt nicht, wie man dir dahingehend weiterhelfen kann. Ob nun ein Stacheldrahtzaun
als Einfriedung gilt, scheint zumindest zweifelhaft zu sein.
Dazu gibt es auch eine Gerichtliche Entscheidung siehe unten.
Wiki schreibt dazu:Irgendwo hab ich auch mal gelesen, dass es dem Gesetzgeber nicht darum geht eine unüberwindbare Mauer zuZu den Einfriedigungen gehören Einzäunungen jeder Art wie Schranken, Mauern, Erdwälle, Stroh- bzw. Schilfmatten an Pfählen an der Grenze eines Grundstücks, ebenso auf diese Weise befestigte Rohrmatten. Die Einfriedigungen müssen nicht notwendigerweise bauliche Anlagen sein
errichten, sondern Dritte einfach erkennen sollen; hier ist ein privates Grundstück und da hab nichts zu suchen.
Ob diese Einfriedung baulich mittels Hecke, Erdwall oder Stacheldrahtzaun ist sollte egal sein.
In Deutschland stellt der § 123 StGB den Hausfriedensbruch unter Strafe. Primär schützt dieses Verbot geschlossene Räume, es gilt jedoch auch für offene Flächen, sofern diese eingefriedet sind. Hierbei ist nicht wesentlich, ob die Einfriedung in der Lage ist, das Eindringen zu unterbinden, sondern dass es für jedermann erkennbar ist, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist (somit reicht rechtlich z. B. eine Flatterleine).[/quote]
genau meine Bedenken, da ich hier schon von einem Führen der Waffe ausgehen kannst, denn ein Viehzaun ist keine Einfriedung, welche klar macht, dass das Betreten von dem Grundstück verboten ist.
So wie ich das verstehe ist ein Viehzaun sehrwohl eine EinfriedungHierbei ist nicht wesentlich, ob die Einfriedung in der Lage ist, das Eindringen zu unterbinden, sondern dass es für jedermann erkennbar ist, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist (somit reicht rechtlich z. B. eine Flatterleine)
halloevo86 hat geschrieben:Hierbei ist nicht wesentlich, ob die Einfriedung in der Lage ist, das Eindringen zu unterbinden, sondern dass es für jedermann erkennbar ist, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist (somit reicht rechtlich z. B. eine Flatterleine)
Nicht verstanden !evo86 hat geschrieben: So wie ich das verstehe ist ein Viehzaun sehrwohl eine Einfriedung
Das heißst wenn ich nicht will, dass die Jager durch meinen Garte hatschen muss ich den Zaun so hoch bauen, dass sie nicht mehr drüber graxeln können, oder wie?Gumbar hat geschrieben:Nicht verstanden !evo86 hat geschrieben: So wie ich das verstehe ist ein Viehzaun sehrwohl eine Einfriedung
Wenn hinter jedem Stacheldrahtzaun die Jagd ruhen würde dann würden in unserer Gemeindejagd an die 1.500 ha wegfallen und die Bauern würden keine Jagdpacht mehr erhalten.
evo86 hat geschrieben:Das heißst wenn ich nicht will, dass die Jager durch meinen Garte hatschen muss ich den Zaun so hoch bauen, dass sie nicht mehr drüber graxeln können, oder wie?Gumbar hat geschrieben:Nicht verstanden !evo86 hat geschrieben: So wie ich das verstehe ist ein Viehzaun sehrwohl eine Einfriedung
Wenn hinter jedem Stacheldrahtzaun die Jagd ruhen würde dann würden in unserer Gemeindejagd an die 1.500 ha wegfallen und die Bauern würden keine Jagdpacht mehr erhalten.
Die Probleme hätte er mit den meist unangenehmen Landschaftsschutz- und Naturschutzbehörden.kemira hat geschrieben:Das interessiert mich jetzt - wieso würden die Probleme erst richtig beginnen, wenn man einen ordentlichen robusten Zaun um sein Grundstück zieht?