Vintageologist hat geschrieben:... da steht explizit drin, dass du eigentlich nur insgesamt (und nicht pro Häuschen) 2 Waffen zur SV haben darfst und eben in Ausnahmefällen z.B. eine 3. genehmigt werden darf, wenn du insgesamt 3 Standorte hast. ....
hallo
den erlass kenne ich
steht genau so drin wie du geschrieben hast
aber eben nicht mehrere PRO standort
sondern im "normalfall" 2 insgesamt und wenn ein dritter standort nachgewiesen wurde dann halt eine dritte.
ob dann bei vier oder fuenf standorten entsprechend vier oder fuenf genehmigt werden wuerden ist fraglich, ich vermute aber ja, die argumentation bliebt ja die selbe
lg
g