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Anleitung: Zur WBK als ehemaliger Zivildiener

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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BigBen
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Anleitung: Zur WBK als ehemaliger Zivildiener

Beitrag von BigBen » Fr 30. Mär 2012, 12:15

Liebe Pulverdampfler, Schützenfreunde, Jäger, Sammler, Wiederlader und alle die ich vergessen habe!

SPSC - Sportlich-Praktischer Schützen Club bietet (auch) Zivis unentgeltlich Hilfe zur Erlangung eines waffenrechtlichen Dokuments.

Der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte geht bei Zivildienstpflicht eine Ausnahmegenehmigung voraus.

Den im Jahr 2008 entstandenen Verein erreicht Ihr unter http://www.sportlich-praktisch.org" onclick="window.open(this.href);return false;




P.S. Das ursprünglich verlinkte Anleitungs-Dokument wurde auf Wunsch des Urhebers entfernt, da es nicht mehr ganz korrekt ist. Es wird bei Gelegenheit überarbeitet und dann wieder online gestellt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Stickhead
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Re: Anleitung:Zur WBK als ehemaliger Zivildiener

Beitrag von Stickhead » Mi 5. Sep 2012, 10:19

Hinweis: Seit September 2012 gibt es keine Sicherheitsdirektionen mehr - die Schreiben sind ab sofort an die Landespolizeidirektionen zu richten!
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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