Welche Waffen fallen nun definitv mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes nicht mehr unter die Stückzahlbeschränkung der WBK´s ?



Bilder mit Kaliber- und Munitionsdaten wären super!
das ist auch nach dem neuen Gesetzestext für den Erwerb ohne WBK so NICHT richtig:Nur Schwarzpulver Kurzwaffen, die selbst oder deren System bereits vor 1871 entwickelt wurde.
ich kann im Gesetzestext NICHTS von "System bereits vor 1871 entwickelt" lesen.§ 45 Ausnahmen für bestimmte Waffen
1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. ....
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... 0_I_43.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;Waffengesetz 2010 hat geschrieben:In § 23 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.“
+1GSchoenbauer hat geschrieben:hier eine Aufzählung zu starten, wäre eine Doktorarbeit. Sinnvoller ist es. von Fall zu Fall im Wiki nachschaun', wann das Modell entwicklet wurde.