Und es werden täglich immer mehr!


Sind die Modelle denn vor 1871 entwickelt worden? Kenn mich bei diesen antiken Geräten nicht so gut aus.Maggo hat geschrieben:Wenn das neue Gesetz Schlagend wird werde ich mir auch welche zulegen,momentan ist mir jedoch der Platz zu schade.
Ob sie es zusätzlich zur behördlichen Eintragung dann buchstäblich in die WBK eintragen so wie zurzeit Wechselsysteme, weiß ich nicht. Man braucht aber jedenfalls eine WBK oder einen WP, aber es belegt eben keinen Platz mehr.In § 23 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der
Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.“
Bei mir genauso!Maggo hat geschrieben:SP Revolver sind eine Klasse für sich!
Wenn das neue Gesetz Schlagend wird werde ich mir auch welche zulegen,momentan ist mir jedoch der Platz zu schade.