hiGSchoenbauer hat geschrieben:ja, bin ich bei Dir ... bei privaten Unternehmen.
Bei der Post nicht --- die schließt das in den AGB NICHT aus.
so ist es
wenn der transporteur waffen zum transport annimmt gibt es da kein problem deshalb
hiGSchoenbauer hat geschrieben:ja, bin ich bei Dir ... bei privaten Unternehmen.
Bei der Post nicht --- die schließt das in den AGB NICHT aus.
Ein Beamter kann keinerlei verbindliche Auskünfte geben. Wenn etwas passiert, ist seine Meinung ein rechtliches Nullum. Für Verbindlichkeit braucht es einen formellen Bescheid einer Behörde.gewo hat geschrieben:der einzige der dir dazu verbindliche auskuenfte erteilen kann ist dein (und nur DEIN) zustaendiger bearbeiter bei DEINER waffenbehoerde
halloraptor hat geschrieben:Ein Beamter kann keinerlei verbindliche Auskünfte geben. Wenn etwas passiert, ist seine Meinung ein rechtliches Nullum. Für Verbindlichkeit braucht es einen formellen Bescheid einer Behörde.gewo hat geschrieben:der einzige der dir dazu verbindliche auskuenfte erteilen kann ist dein (und nur DEIN) zustaendiger bearbeiter bei DEINER waffenbehoerde
hmmmStickhead hat geschrieben:Und für eine Auskunft über Waffenversand wirds mMn nie einen Bescheid einer Behörde geben.
hiSchlesi hat geschrieben:. was soll noch passieren? ..
hallotherion hat geschrieben:Sind doch reine Beweisprobleme.