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Meldepflichtige Waffenteile ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hobby4all
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Meldepflichtige Waffenteile ?

Beitrag von hobby4all » So 29. Apr 2012, 18:05

Hallo,

als neuer Besitzer einer WBK hätte ich eine Frage betreffend Zubehör:

Soweit ich es verstanden habe, ein neuer Lauf oder Verschluss gelten als meldepflichtige Teile, welche bei der BH gemeldet werden müssen.(meist vor dem Kauf)

Wie sieht es denn z.b. mit einem Schaft aus ? muss dieser auch gemeldet werden ?
Bzw. gibts dazu eventuell eine Liste was gemeldet werden muss und was nicht ?

Vielen Dank für eure Information.

bg
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Re: Meldepflichtige Waffenteile ?

Beitrag von Maggo » So 29. Apr 2012, 19:31

Lauf und Verschluss sind Waffenrelevante Teile,das System nicht,der Schaft und dergleichen auch nicht.

Du kannst z.B das Griffstück eine Glock kaufen oder das einer 1911er.
Der Schlitten und der Lauf sind Genemigungspflichtig und benötigen die WBK /WP.

Bei Langwaffen sind der Lauf sofern er mit einen Patronenlager versehen ist,der Verschluss Meldepflichtig. Kat. C ,die Meldung macht der Büchser,das trägt er dann in sein Waffenbuch ein.
Frei ab 18 jahren.
Läufe ohne Patronenlager sind nicht meldepflichtig und frei ab 18 jahren.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Meldepflichtige Waffenteile ?

Beitrag von hobby4all » So 29. Apr 2012, 19:55

Hallo Maggo,

vielen dank für deine ausführliche Antwort.

Darf ich annehmen, dass von Langwaffen welche der Kat. B unterliegen der Lauf ebenfalls genehmigungspflichtig ist ?
In meinem Fall handelt es sich um eine Ruger 10/22.

bg
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Re: Meldepflichtige Waffenteile ?

Beitrag von Maggo » So 29. Apr 2012, 20:51

Darf ich annehmen, dass von Langwaffen welche der Kat. B unterliegen der Lauf ebenfalls genehmigungspflichtig ist ?
In meinem Fall handelt es sich um eine Ruger 10/22.
In dem Falle ja.
Es ist zwar etwas kurios,aber es ist so.
Jeden Lauf einer Kat.C Waffe oder Laufrohlinge kannst du kaufen wie du lustig bist,ein Lauf eies KK Ha unterliegt jedoch Kat.B.
Sofern du vor hast einen Lauf zu kaufen würde ich es der Behörde vorher melden,die tragen dir dann den Lauf als Zubehör oder Wechsellauf ein,somit ersparst du dir den wertvollen Platz.
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Re: Meldepflichtige Waffenteile ?

Beitrag von hobby4all » So 29. Apr 2012, 22:28

vielen dank, jetzt ist mal fürs erste alles klar. hoff ich. :mrgreen:
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