Hallo leute
Ich hab heute gehört das man ab diesem jahr wenn man zivildienst geht
Trotzdem eine wbk beantragen darf
Stimmt das ????
Mfg Berni
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Uns werden immer noch vereinzelt Pronbleme wegen "zu viele falsche Einloggversuche" gemeldet. Wenn Euch sowas grundlos passiert dann bitte um Rückinfo an uns.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Zivildienst un Wbk
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Zivildienst un Wbk


Re: Zivildienst un Wbk
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=9825" onclick="window.open(this.href);return false;
Sig-natur.
Re: Zivildienst un Wbk
und damit ist hier alles gesagt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf