savage3000 hat geschrieben:
grüss dich frettchen: ääh nein , der spass bleibt mir nicht verwehrt, da ich im verein bin , und dort pistolen ballern kann soviel ich will... als opfer sehe ich mich auch nicht, da das ganze als hobby für mich zu sehen ist. meine frau/freundin hat mit waffen null am hut, interessiert sich nicht, lässt mich aber das hobby ohne gesudere ausführen. Sie jetzt auf behördenbesuche einzuschulen , interessiert mich nicht und sie schon überhaupt nicht. die beweggründe warum ich die wbk mache oder nicht bleiben mir überlassen!
LG savage3000
Aber wie von Pointi schon vorhin erwähnt, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt wirst wohl auch durch deine Langwaffen die Polizei im Haus haben. Also kannst jetz genausogut die WBK beantragen weil die Polizei wirst ja sowieso wegen deinem Hobby auf der Fussmatte stehen haben.
Die Logik dahintert geht mir ned ein. Außer du verkaufst vorhher alles....