
leit de ka auhnung haum solltn fir ka zeitung schreibn
gg
3.Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.savage3000 hat geschrieben:mein büchser hat gemeint das betrifft auch luftis mit projektilen > 4,5mm stimmt das?
kemira hat geschrieben:Nur Neuerwerbungen, der Altbestand ist von der Registrierung ausgenommen.DerSchwede hat geschrieben:dafuq ?und "D" (Schusswaffen mit glattem Lauf, Flinten)
seit wann ist den Kat. D auch mit drin ?, von denen hatte ich bisher noch nix gelesen...
ifoundnoname hat geschrieben: .... ECHT? die EU lässt mich eine legale MP und ein Sturmgewehr besitzen, wenn ich es registrieren lasse !!
OKAY kein Problem wo und ab wann kann ich sowas kaufen
6 mm BB Pistolen werden zB. hier ... http://www.airsoftcompany.at/product_in ... 93b12ace2a" onclick="window.open(this.href);return false; ... als "Frei ab 18 Jahren" verkauft.Stickhead hat geschrieben: Druckluftwaffen müssen dem § 45 Abs. 3 WaffG entsprechen, sonst fallen Sie unter die normalen Kategorien.