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Urlaub mit Waffe(n)?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- gunwitch
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Urlaub mit Waffe(n)?
Angenommen, ich möchte innerhalb Österreichs verreisen, will aber unbedingt im Urlaub auch schießen und dazu meine Waffen mitnehmen.
Wie kann/ darf/ soll/ muss ich die verwahren und WO?
Campen kann ich vermutlich vergessen..
Wozu mir einfallen würde, vielleicht bei dem Verein, bei dem ich "zu Gast" sein wollte, anzufragen, ob ich meine Waffen dort im Safe lassen könnte.
Oder geht das garnicht?
Wie macht Ihr das bei mehrtägigen Bewerben oder so?
Wie sieht das rechtlich aus?
Bisher hab ich für Urlaub immer "Urlaub mit Hund" gegoogelt, aber "Urlaub mit Schußwaffe" gibt´s leider nicht.
Wie kann/ darf/ soll/ muss ich die verwahren und WO?
Campen kann ich vermutlich vergessen..
Wozu mir einfallen würde, vielleicht bei dem Verein, bei dem ich "zu Gast" sein wollte, anzufragen, ob ich meine Waffen dort im Safe lassen könnte.
Oder geht das garnicht?
Wie macht Ihr das bei mehrtägigen Bewerben oder so?
Wie sieht das rechtlich aus?
Bisher hab ich für Urlaub immer "Urlaub mit Hund" gegoogelt, aber "Urlaub mit Schußwaffe" gibt´s leider nicht.
It doesn´t matter if you win or lose ... until you lose! Lanny Bassham
- doc steel
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- Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst
Re: Urlaub mit Waffe(n)?
was mir auf die gachn einfällt:
transport von zhaus nach urlaubsort wie üblich (gleich wie von zhaus auf den schiesstand).
verwahrung am urlaubsort: entweder bei einem verein wo du schiessen möchtest anfragen oder bei einem (wenn mögl.) örtlich vorhandenen waffengeschäft/büchsenmacher o.ä.
wenn ja, werdens die aber wahrscheinlich nur gegen einen kleinen obulus tun.
wennst in schatzi mitnimmst is halt immer a bissl schwerer als wie bei alleinreisender dame mit pistole.
weil wenns am schiesstand am urlaubsort an feschen bursch gibt, könntest den ja mal zärtlich anhauchen:
"duu-uuuh?? kannst du mir meine pistole derweil bei dir aufheben........... und mich auch???? hmmm??????"
dann hättst urlaub, schiessen kunnterst und 's zötln tätst dir auch ersparen!
transport von zhaus nach urlaubsort wie üblich (gleich wie von zhaus auf den schiesstand).
verwahrung am urlaubsort: entweder bei einem verein wo du schiessen möchtest anfragen oder bei einem (wenn mögl.) örtlich vorhandenen waffengeschäft/büchsenmacher o.ä.
wenn ja, werdens die aber wahrscheinlich nur gegen einen kleinen obulus tun.
wennst in schatzi mitnimmst is halt immer a bissl schwerer als wie bei alleinreisender dame mit pistole.
weil wenns am schiesstand am urlaubsort an feschen bursch gibt, könntest den ja mal zärtlich anhauchen:
"duu-uuuh?? kannst du mir meine pistole derweil bei dir aufheben........... und mich auch???? hmmm??????"
dann hättst urlaub, schiessen kunnterst und 's zötln tätst dir auch ersparen!
- gunwitch
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Re: Urlaub mit Waffe(n)?
@wool: vielen Dank!
@Doc: gute Idee! Ich mach daraus überhaupt gleich eine Schießstandsbesichtigungs - Pulverdampfler-Kennenlern - Österreich Rundfahrt!
Einladungen bitte per PN!
@Doc: gute Idee! Ich mach daraus überhaupt gleich eine Schießstandsbesichtigungs - Pulverdampfler-Kennenlern - Österreich Rundfahrt!
Einladungen bitte per PN!
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Re: Urlaub mit Waffe(n)?
gunwitch hat geschrieben:Campen kann ich vermutlich vergessen..
hi
campen im zelt geht nicht, logisch
campen mit wowa oder womo geht - nach meiner interpretation - schon wenn du die (am besten schriftliche) genehmigung des platzbetreibers hast denn darfst du sie waffenrechtlich gesehen dort "fuehren" innerhaklb des umfriedeten grunstueckes (sprich auspacken, einpacken, umpacken, herrichten, putzen, versorgen ect ..)
lg
g
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- gunwitch
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Re: Urlaub mit Waffe(n)?
gewo hat geschrieben:gunwitch hat geschrieben:Campen kann ich vermutlich vergessen..
hi
campen im zelt geht nicht, logisch
campen mit wowa oder womo geht - nach meiner interpretation - schon wenn du die (am besten schriftliche) genehmigung des platzbetreibers hast denn darfst du sie waffenrechtlich gesehen dort "fuehren" innerhaklb des umfriedeten grunstueckes (sprich auspacken, einpacken, umpacken, herrichten, putzen, versorgen ect ..)
lg
g
na, der wird begeistert sein, inmitten all der deutschen Großfamilien mit Kleinstkindern ...
Hab aber eh nur ein 1,20m hohes "Hundehüttenzelt". Der "Airstream" ist auf der Christkindl - Wunschliste .
Da gefällt mir die Vereins-/ Büchsenmachervariante am Besten.
Oder eben Pension .....
Danke!
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Urlaub mit Waffe(n)?
Wowa oder womo sehe ich als sehr problematisch da es auch nix anderes ist als ein auto und verwahrung im auto ist nicht zulässig, das ist fix. Wenn da was wegkommt hast den arsch bis oben offen.
Da in .at verwahrung im vereinslokal generell weder gefordert noch üblich ist, dürftest damit pech haben. Die werden weder möglichkeiten noch grosse freude (haftungsfrage?) damit haben.
Und ein bekannter ders mit nach hause nimmt ist ggf auch mit einem fuss im kriminal weil wenn er keine freien plätze auf der wbk hat, besitzt er somit vorübergehend mehr als er darf.
Hotel & safe ist das wasserdichteste. (gelebte praxis von auswärtsbewerben)
Um den platzwart oder hotelportier würd ich mir da generell am wenigsten gedanken machen - was er nicht weiss macht ihn nicht heiss.
Ob das mehr oder weniger beliebige herumkarren im rahmen einer rundfahrt nicht auch schon fragen bzgl führen aufwirft ist die nächste frage.
Da in .at verwahrung im vereinslokal generell weder gefordert noch üblich ist, dürftest damit pech haben. Die werden weder möglichkeiten noch grosse freude (haftungsfrage?) damit haben.
Und ein bekannter ders mit nach hause nimmt ist ggf auch mit einem fuss im kriminal weil wenn er keine freien plätze auf der wbk hat, besitzt er somit vorübergehend mehr als er darf.
Hotel & safe ist das wasserdichteste. (gelebte praxis von auswärtsbewerben)
Um den platzwart oder hotelportier würd ich mir da generell am wenigsten gedanken machen - was er nicht weiss macht ihn nicht heiss.
Ob das mehr oder weniger beliebige herumkarren im rahmen einer rundfahrt nicht auch schon fragen bzgl führen aufwirft ist die nächste frage.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
- gunwitch
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Re: Urlaub mit Waffe(n)?
mgritsch hat geschrieben:Ob das mehr oder weniger beliebige herumkarren im rahmen einer rundfahrt nicht auch schon fragen bzgl führen aufwirft ist die nächste frage.
Sicher richtig! Das war jetzt auch nicht so wahnsinnig ernst gemeint!
Mir ging´s wirklich um´s Grundsätzliche und wie die, die zu Berwerben fahren das handhaben, was rechtlich möglich ist,......
Bin dankbar für alle Ansichten und Einsichten und Gesetzestexte!
Danke Dir!
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Re: Urlaub mit Waffe(n)?
...und wie macht ihr das, wenn ihr mit der Waffe bei einem Wettkampf im Ausland seid?
When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.
Re: Urlaub mit Waffe(n)?
mgritsch hat geschrieben:Wowa oder womo sehe ich als sehr problematisch da es auch nix anderes ist als ein auto und verwahrung im auto ist nicht zulässig, das ist fix. Wenn da was wegkommt hast den arsch bis oben offen....
hi martin
in dem moment wo die die genehmigung des inhabers der liegenschaft (campingplatzpaechter) hast ist es ned so wild
da spielt "fahrzeug oder nicht fahrzeug" nur mehr in deiner abwesenheit eine rolle
denn du darfst sie ja fuehren, also verwahren und unterbringen wie du willst innerhalb der umfriedeten liegenschaft
der hinweis betreffend unterbringung der waffe zulaessig im campingfahrzeug WENN der eigentuemer der umfriedeten liegenschaft in der das ding steht dem zustimmt kam ueberigens am AB wien von jemanden der ansonsten allen dingen in waffenrechtlicher hinsicht eher restriktiv gegenuebersteht ....
ich waere vorher auch ned draufgekommen ...
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Urlaub mit Waffe(n)?
Wie sieht es denn bei Reisen über das deutsche Eck nach Österreich (Tirol) aus?
EUFWP ist vorhanden aber Einladung wird etwas schwierig da das Reiseziel ja in Österreich liegt.
Es tut mir leid den Thread etwas zu entführen, habe aber die Antwort auf die schnelle nicht gefunden, passt aber irgendwie hier dazu.
EUFWP ist vorhanden aber Einladung wird etwas schwierig da das Reiseziel ja in Österreich liegt.
Es tut mir leid den Thread etwas zu entführen, habe aber die Antwort auf die schnelle nicht gefunden, passt aber irgendwie hier dazu.
.17LEP; .22LEP; (.22LR; .22WinMag); 9mmPara; (38Spec.; 357Mag); .45ACP; .223; 7,62x39; .308; 7,62x54R; 12/76;
Re: Urlaub mit Waffe(n)?
auch ne frage, also wenn ich nach tirol/vorarlberg fahre muss ich gezwungenermassen einmal tanken
wie schauts da an der tankstelle aus? kategorie B darf ich ja net im auto lassen
einfach den waffenkoffer mitnehmen und in ne tankstelle zu spazieren stell ich mir auch irgendwie komisch vor..
lösung?
wie schauts da an der tankstelle aus? kategorie B darf ich ja net im auto lassen
einfach den waffenkoffer mitnehmen und in ne tankstelle zu spazieren stell ich mir auch irgendwie komisch vor..
lösung?
Re: Urlaub mit Waffe(n)?
und bei nem aug z muss man dann wohl kreativ werden haha
danke für die antwort
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