![Think :think:](./images/smilies/eusa/think.gif)
Aber offensichtlich scheint es doch immer wieder Interessenten dafür zu geben....
http://www.egun.de/market/item.php?id=3899470
Teal'c hat geschrieben:der Artikel scheint gar nicht mehr zu existieren?
Bud Spencer hat geschrieben:Grad war er noch da, war ein verrosteter 98k (Bodenfund halt) ohne Schaft.
Ich glaub, dass das sowieso illegal war. Bodenfunde solcher Art musst du melden!
Dann gehört Dein Keller als dem Staat ...Bud Spencer hat geschrieben:Ich hab mal gelesen, dass alles was unter 30 cm in österreichischen Boden ist, sowieso dem Staat gehört. Sprengmittel, Waffen und Munition musst du melden
therion hat geschrieben:Nein, Deine Archäologin bezieht sich dabei wahrscheinlich auf Denkmäler und Ausgrabungen von Keltenstädten usw.
Ansonsten gilt das aber nicht
Bud Spencer hat geschrieben:(3) Läßt sich der Verlustträger einer Waffe gemäß Abs. 2 nicht ermitteln,
1. so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 392 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die
Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen,
wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind;
2. so hat die Behörde, falls der Finder die Waffe nicht besitzen darf und keine andere
Verfügung getroffen hat, diese der öffentlichen Versteigerung oder der Veräußerung durch
eine zum Handel mit Waffen befugte Person zuzuführen und den Erlös dem Finder
auszufolgen.