Beitrag
von kemira » Mi 4. Jul 2012, 15:31
Geh bitte, lests euch den Kaszettel mit Namen "Waffengesetz" wenigstens a anzigs mol durch, do stehts eh drin...
Einschüssige Perkussionspistolen werden rechtlich den bereits jetzt nicht unter die WBK-Pflicht fallenden Stein- und Luntenschloßpistolen angeglichen und werden mit Inkrafttreten des neuen WaffG frei und benötigen keine WBK mehr.
Und alles, was bis 1871 konstruiert, aber später gebaut wurde, bleibt WBK-pflichtig, nimmt aber ungeachtet des Baujahres keinen Platz mehr weg.
Und alles, was bis 1871 gebaut wurde, benötigt auch keine WBK (benötigts jetzt schon nicht).
Ist ne Contender ne Perkussionspistole? Ne Steinschloßpistole? Ne Luntenschloßpistole?
Nein.
Also is nix mit Frei ab 18.
Gruß
Kemira
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...