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Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle
Hallo,
hätte eine Frage betreffend Waffenführerschein bzw. Nachweis für den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen.
Ein Kollege hatte eine verwahrungskontrolle und da der Revolver eigentlich im Safe verstaubt, hatte er keinen gültigen Waffenführerschein. Nun wird in einigen Wochen nachkontrolliert.
Sollte er besser den Waffenführerschein nachmachen oder reicht es wenn er bei 1-2 Bewerben mit macht und sich 1-2 Schießstandbesuche bestätigen lässt?`
mfg
Dandy
hätte eine Frage betreffend Waffenführerschein bzw. Nachweis für den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen.
Ein Kollege hatte eine verwahrungskontrolle und da der Revolver eigentlich im Safe verstaubt, hatte er keinen gültigen Waffenführerschein. Nun wird in einigen Wochen nachkontrolliert.
Sollte er besser den Waffenführerschein nachmachen oder reicht es wenn er bei 1-2 Bewerben mit macht und sich 1-2 Schießstandbesuche bestätigen lässt?`
mfg
Dandy
Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle
waffenführerschein ist wohl das beste, in jeder hinsicht.
1) wenn sie wirklich verstaubt wird er da ein bisschen geschult was sache ist und was man darf und was nicht. und er kann sich in sicherem umfeld wieder eingewöhnen. vielleicht kommt dann wieder die lust sich öfter mal aktiv zu betätigen? auf einem bewrb wo er sich rundherum nüsse auskennt wird er sich sicher nicht wohl fühlen.
2) der WaffFS wird von der behörde auf jeden fall anstandslos akzeptiert. ein einzelnes auf die schnelle herbeigezaubertes bewerbsergebnis... kann rückfragen verursachen.
1) wenn sie wirklich verstaubt wird er da ein bisschen geschult was sache ist und was man darf und was nicht. und er kann sich in sicherem umfeld wieder eingewöhnen. vielleicht kommt dann wieder die lust sich öfter mal aktiv zu betätigen? auf einem bewrb wo er sich rundherum nüsse auskennt wird er sich sicher nicht wohl fühlen.
2) der WaffFS wird von der behörde auf jeden fall anstandslos akzeptiert. ein einzelnes auf die schnelle herbeigezaubertes bewerbsergebnis... kann rückfragen verursachen.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber mein Wissensstand ist, dass nach erfolgter Verwahrungskontrolle von der Behörde ausschließlich ein Waffenführerschein als Nachweis für den sicheren Umgang akzeptiert wird. Eine Ergebnisliste muss bereits vor der Verwahrungskontrolle erstellt worden sein und bei der Verwahrungskontrolle vorgelegt werden. Außerdem, und ein oder zwei Bewerbe werden da auch nicht ausreichend sein.
Trenck
Trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
Javier Milei
Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle
Ist meines Wissens genau so.trenck hat geschrieben:Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber mein Wissensstand ist, dass nach erfolgter Verwahrungskontrolle von der Behörde ausschließlich ein Waffenführerschein als Nachweis für den sicheren Umgang akzeptiert wird. Eine Ergebnisliste muss bereits vor der Verwahrungskontrolle erstellt worden sein und bei der Verwahrungskontrolle vorgelegt werden. Außerdem, und ein oder zwei Bewerbe werden da auch nicht ausreichend sein.
Trenck
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle
hitrenck hat geschrieben:Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber mein Wissensstand ist, dass nach erfolgter Verwahrungskontrolle von der Behörde ausschließlich ein Waffenführerschein als Nachweis für den sicheren Umgang akzeptiert wird. Eine Ergebnisliste muss bereits vor der Verwahrungskontrolle erstellt worden sein und bei der Verwahrungskontrolle vorgelegt werden. Außerdem, und ein oder zwei Bewerbe werden da auch nicht ausreichend sein.
Trenck
ist von BH zu BH unterschiedlich
normalerweise 6 bewerbe innerhalb der 6 monate vor der kontrolle
wurde bei mir (als privater LWB) aber zb in wien nicht akzeptiert
ich weiss aber dass es von manchen BHs akzeptiert wird ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle
Grundsätzlich würde ich davon abraten den Waffenführerschein "präventiv" zu machen, dieser besitzt eine geringe zeitliche Gültigkeit. Da die Verwahrungskontrollen idR unangekündigt stattfinden, ist es auch nahezu unmöglich immer sofort einen gültigen Waffenführerschein-Nachweis bereit zu halten. In der Regel wird man daher also von der Behörde im Zuge der Verwahrungskontrolle dazu aufgefordert einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Neben dem Waffenführerschein gibt es auch andere Möglichkeiten den sicheren Umgang mit Schusswaffen nachzuweisen. Dazu möchte ich auf meinen Beitrag hier verweisen.
Neben dem Waffenführerschein gibt es auch andere Möglichkeiten den sicheren Umgang mit Schusswaffen nachzuweisen. Dazu möchte ich auf meinen Beitrag hier verweisen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle
Hallo,
Darf mich hier mal kurz anhängen.
Sorry falls die Frage hier schon öfter wo war aber mit der Sufu komme ich gerade nicht dahinter und das Thema eilt etwas da ich die Antwort weitergeben muss.
Mein Schwiegervater hatte vor kurzen bin mir nicht sicher 2-4 Wochen eine Verwahrungskontrolle. Da er uns sehr viel beim Hausbau hilft hat er das auch gleich wieder verdrängt, nur sind wir jetzt auf das Thema Waffenführerschein gekommen.
Der Waffenführerschein war "natürlich" nicht mehr "gültig" (meine über die 6 Monate blabla).
Nun meine Frage: Wie lange hat er Zeit die Auffrischung (Nachschulung) zu machen, und dann quasi eine Kopie des wieder gültigen WFS an die BH zu schicken?
(Im Kopf habe ich jetzt was von ein paar Wochen nach der Kontrolle)
Danke Vorab
Grüße
Tom
Darf mich hier mal kurz anhängen.
Sorry falls die Frage hier schon öfter wo war aber mit der Sufu komme ich gerade nicht dahinter und das Thema eilt etwas da ich die Antwort weitergeben muss.
Mein Schwiegervater hatte vor kurzen bin mir nicht sicher 2-4 Wochen eine Verwahrungskontrolle. Da er uns sehr viel beim Hausbau hilft hat er das auch gleich wieder verdrängt, nur sind wir jetzt auf das Thema Waffenführerschein gekommen.
Der Waffenführerschein war "natürlich" nicht mehr "gültig" (meine über die 6 Monate blabla).
Nun meine Frage: Wie lange hat er Zeit die Auffrischung (Nachschulung) zu machen, und dann quasi eine Kopie des wieder gültigen WFS an die BH zu schicken?
(Im Kopf habe ich jetzt was von ein paar Wochen nach der Kontrolle)
Danke Vorab
Grüße
Tom
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle
hallo tomOC Tom hat geschrieben: Nun meine Frage: Wie lange hat er Zeit die Auffrischung (Nachschulung) zu machen, und dann quasi eine Kopie des wieder gültigen WFS an die BH zu schicken?
sicher bin ich nicht
denn ich glaube das ist keine gesetzlich festgelegte frist sondern die wird einfach so ausgesprochen
ich hatte immer das gefuehl dass die sehr grosszuegig ist
ich vermute mal mehr als 4 wochen
evt 6 wochen ?
sicher bin ich nicht
PS:
wenns pressiert:
am mittwoch bin ich am abend eh in schwechat
wenn er vorbeikommen will...
nachschulung ist eh gleich erledigt...
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- .50 BMG
- Beiträge: 2671
- Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27
Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle
Bei mir (Wien Simmering) genügten 2008 noch 4 Ergebnislisten. Den "abgelaufenen" Wafü hatte der Polizist komischerweise nicht sehen wollen! Die Listen reichten anscheinend.Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber mein Wissensstand ist, dass nach erfolgter Verwahrungskontrolle von der Behörde ausschließlich ein Waffenführerschein als Nachweis für den sicheren Umgang akzeptiert wird. Eine Ergebnisliste muss bereits vor der Verwahrungskontrolle erstellt worden sein und bei der Verwahrungskontrolle vorgelegt werden. Außerdem, und ein oder zwei Bewerbe werden da auch nicht ausreichend sein.
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle
Hallo gewo,gewo hat geschrieben:hallo tomOC Tom hat geschrieben: Nun meine Frage: Wie lange hat er Zeit die Auffrischung (Nachschulung) zu machen, und dann quasi eine Kopie des wieder gültigen WFS an die BH zu schicken?
sicher bin ich nicht
denn ich glaube das ist keine gesetzlich festgelegte frist sondern die wird einfach so ausgesprochen
ich hatte immer das gefuehl dass die sehr grosszuegig ist
ich vermute mal mehr als 4 wochen
evt 6 wochen ?
sicher bin ich nicht
PS:
wenns pressiert:
am mittwoch bin ich am abend eh in schwechat
wenn er vorbeikommen will...
nachschulung ist eh gleich erledigt...
Danke mal fürs Angebot sollte es eilig sein melde ich mich bei dir,
Weiss nicht genau wann er die Kontrolle hatte werde Ihn mal Stressen das er nachsieht.
LG
Thomas
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....