Maggo hat geschrieben:Ein Arbeitskollege hat mich mit einer Frage konfrontiert die nicht ganz uninteressant wäre.
In seiner Schützenkompanie haben sie sich eine Salutkanone selbst gebaut die Kal 4 Knallpatronen aufnimmt,natürlich vom Beschussamt abgenommen.
Nun kommt die Frage auf ob man auch die Kal 4 Hülsen selbst laden könnte.
Das Problem wird dies sein: Zünder sind höchstwarscheindlich nicht verfügbar,Die Aluhülsen sind denkbar ungeeignet zu selbst laden.
Da Kal 4 auch ein (auch wenn kein gängiges Schrotkaliber) Kaliber wo es Messinghülsen gibt,sind solche Hülsen in Europa überhaupt verfügbar?
Da Kaliber 4 Signalmunition unter das Pyrotechnikgesetz (Pyrotechnische Munition, Kat.P1) fallen ist das Selberherstellen oder Verändern der Munition verboten!
Kategorie P1, PyroG2010
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http://m.bmf.gv.at/Zoll/Informationenfr ... _start.htm" onclick="window.open(this.href);return false;
Sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 ab einem Alter von 18 Jahren.
Darunter fallen beispielsweise Anzündschnüre, -lichter und -litzen, mechanische Anzünder, pyrotechnische Signalmittel (Berg- und Seenotsignalmittel, Signalstifte mit Munition, Munition von Leuchtpistolen, Rauchsignale, alpine Notsignalmittel, Hand-, Warn-, Bengal- und Magnesiumfackeln), Rauch- und Nebelerzeuger, pyrotechnische Gegenstände für die Schädlingsbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft, Gurtenstraffer, Airbags und Stromkreisunterbrecher.
Zum Herstellen benötigt man eine Gewerbeberechtigung für das!
Nichtgewerbliche Herstellung und Delaborierung
§ 35. Das Herstellen und Delaborieren von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ohne Gewerbeberechtigung für deren Erzeugung ist verboten.
Die Hülsen alleine wären natürlich legal!
http://www.neuman.at/fliesspressteile/p ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;