.951 hat geschrieben:Vielmehr wollte ich auf einen vorhandenen freien Platz, eine AR-15 schreiben. Und diese eine Waffe aus Einzelteilen bauen. Also mir alle Teile die ich für den Bau einer Waffe benötige kaufen, eintragen lasse auf die WBK und sie dann zusammenbaue.
spannende frage
die "konservativen" wuerden jetzt was sagen von wegen anfertigen einer waffe und dass man dazu buechsenmacher sein muss
wenn das aber ohne spezielles werkzeug geht ist dann es wohl kein "fertigen", da seh ich mal von der seite kein problem
.951 hat geschrieben:Bisher war ich der Auffassung ich dürfte so viele waffenrechtlich nicht relevante Teile kaufen wie ich mag.
Also beispielsweise Lower, Schäfte, Griffe. Also dass ich auch dann einen AR-15 Lower kaufen darf, wenn ich noch gar keinen kompletten AR-15 besitze.
das stimmt
darfst du
.951 hat geschrieben:Daher die Frage der Reihenfolge.
Darf ich mir also Lower, Griff, Butt Stock. etc als erstes kaufen - und Lauf & Verschluss dann "zum Schluss", um aus den waffenrechtlich nicht relevanten Teilen schlussendlich die Waffe zu generieren, die den WBK Platz benötigt?
wenn du keine "basiswaffe" hast auf dass du den lauf+verschluss als wechselsystem eintragen laesst dann belegt dieser lauf+verschluss grundsaetzlich mal einen platz auf deiner WBK
egal ob du die nicht-relevanten teile zum kompletteieren besitzt oder nicht
und beschiessen lassen musst du nix denn der lauf+verschluss muessen schon beschossen sein wenn du sie kaufst
ob das komplettieren eines offiziell auf deine WBK gemeldeten, also legal bessenen und eine platz belegenden waffenzubehoers mit den restteilen um eine waffe daraus zu machen illegal ist wird - wie bei so vielen dingen im waffenrecht - vermutlich je nach sachbearbeiter anders gesehen
auf den ersten blick tue ich mir mal schwer was dagegen zu finden ...
die ueberschreitest damit ja NICHT deine zulaessige anzahl an waffen, denn den WBK-platz braucht des ding eh
du "fertigst" auch keine waffe ohne gewerbeberechtigung den es fehlt einerseits das "in verkehr bringen" und andererseits die "benoetigen speziellen werkzeuge" wenn du das ding nur zusammensetzt
muesstest du mit deinem sachbearbeiter klaeren (memo machen)
ich glaube nicht dass das schon mal durchjudiziert wurde