


nein, ich meinte natürlich das die irgendwie eingetragen muss.

Ja, aber nur, weil das Trotteln sind. Die müssen es sowieso der Behörde melden, dass sie Dir den Lauf verkauft haben. Ob dann der Lauf auf Deiner WBK einen Platz besetzt oder nicht, kann denen schnurz sein, denn das ist nicht deren Problem, sondern Deines.Steirer hat geschrieben: Beim Kettner hätte Sie den gebrauchten Lauf ohne die Bestätigung auf meiner WBK auch nicht "herausgerückt"!
isst aber soArmalito hat geschrieben:![]()
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nein, ich meinte natürlich das die irgendwie eingetragen muss.ws zu einer nichtvorhandenen 1911er geht ja "theoretisch" garnicht.
net ganzVintageologist hat geschrieben:Wenn du ein Wechselsystem ohne Waffe hast, zählt das WS als Waffe (und somit als Platz!) auf der WBK.
Rein rechtlich aber nicht ok. Auch wenn ihm in seinem Fall das OK gegeben wurde. Und da bin ich zu 100% sicher, dass das so ist.snakedocter hat geschrieben:net ganzVintageologist hat geschrieben:Wenn du ein Wechselsystem ohne Waffe hast, zählt das WS als Waffe (und somit als Platz!) auf der WBK.
bekannter aus wels hat eine SIG550 eine 1911 und ein OA15 WS
und seine WBK ist nur für 2stk. FFW
er hat erst letztes jahr das OA15 gegen ein SIG550 gewechselt aber das extra OA WS hat er trotzdem behalten dürfen und als zubehör in der WBK so belassen