hmmmThule hat geschrieben:Waffenverbot nicht mit Verlust der waffenrechtlichen Zuverläßigkeit verwechseln. So oder so hat die Justiz damit aber nichts zu tun.
waffenverbot -> gericht
waffenrechtl zuverlaessigkeit -> waffenbehoerde
??
hmmmThule hat geschrieben:Waffenverbot nicht mit Verlust der waffenrechtlichen Zuverläßigkeit verwechseln. So oder so hat die Justiz damit aber nichts zu tun.
hiyoda hat geschrieben:Ich meinte eigentlich die elektronische Registrierung, da bist du auch nicht verpflichtet sofort beim Verkauf elektronisch zu registrieren oder ? Verantwortlich dafür ist der Käufer, dass das innerhalb von 6 Wochen geschieht, also wie bei der §30 Meldung ?
Nein. Alles Sicherheitsbehörde.gewo hat geschrieben:waffenverbot -> gericht
waffenrechtl zuverlaessigkeit -> waffenbehoerde