was für einen nachweis musste ich bisher erbringen? gar keinen!gewo hat geschrieben: jaein
bei den bisherigen §30 meldungen musstest du den nachweis erbringen dass die meldepflicht noch nicht eingetreten ist (oder eben die meldung vorweisen)
ich weiss ned wie sie das in der neufassung formuliert haben
wenn nix von nachweis da steht wird die behauptung reichen muessen das du sie schon vor dem 1.10. besessen hast
da hast du recht
ich wäre nur theoretisch in der beweispflicht gewesen wenn ich mit einer nicht registrierten "erwischt" werde, dass die 6-Wo-frist noch nicht verstrichen ist. Generell bei der meldung einen nachweis zu erbringen wäre mir neu. auf was stützt du diese behauptung?
Ich hab heute noch nicht ins registrierungssystem geschaut wie das alles funktioniert, du hast da vermutlich wesentlich mehr ahnung. gibt es im neuen system irgendwas was die angabe oder den nachweis des kaufdatums erfordert?
woher weisst du denn dass die waffe noch nicht ins ZWR gemeldet war?[/quote]
jaein.noch spannender ist es bei waffen die erst nach dem stichtag - zb ueber egun - nach oesterreich importiert wurden
der importzeitpunkt liegt dann definitiv NACH dem 1.10.2012 und ist nachweisbar
das die waffe also vor 1.10. in oesterreich erworben wurde ist definitiv nicht moeglich
ganz so einfach wie du es darstellst ist es also nicht...

ich könnte natürlich anhand des egun-geschäfts einen kaufzeitpunkt nachweisen wenn mir daran gelegen ist. ob für die frist der kaufzeitpunkt (das rechtsgeschäft) relevant ist oder die tatsächliche gewalterlangung (import) oder evtl sogar das datum der importbewilligung würde ich auch nicht so klar sehen. aber das ist nur ein kurzfristiges übergangsproblem.
bei egun-importen wirst sowieso entweder einen händler dazwischen haben der die meldung für dich erledigt. oder du hast selbst eine importbewilligung, dann ist für die behörde sowieso schon alles transparent. über die fälle brauchma ned diskutieren, klar.
aber wenn meine behauptung zB wäre: "ich habe die waffe aufgrund eines am schiesstand ausgehängten kaszettels erworben. ich habe den käufer in XY getroffen (nicht bei ihm zuhause) und ware gegen geld ohne kaufvertrag getauscht. Ausweisdaten habe ich von ihm nicht verlangt, ich kann ihn daher nicht nennen. den kaszettel mit der telefonnummer hab ich danach weggeworfen. das geschäft wurde am 28.09. so abgewickelt."
was soll dann wer dagegen halten? Vor allem: wozu, nachdem ich ja letztendlich belegt habe dass ich ein williger und gesetztestreuer bürger bin und fleissig melde. ich kann mir nicht vorstellen, dass die größte sorge der behörde ist nach formalfehlern zu suchen wie zB selbst melden vs. via bürgerkarte.