+ 1Noldi hat geschrieben:Eigentlich braucht er/sie sich überhaupt keine holen. Ist einzig und alleine "seine/ihre" Entscheidung! Außerdem gibt es ja auch noch Kat. C & D. Und wenn er/sie solche auch nicht will, passt auch.
Zwangsbewaffnung ist ja auch nicht das Wahre. Muss jeder für sich selbst entscheiden.
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WBK antrag
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Re: WBK antrag
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Re: WBK antrag
Hallo,therion hat geschrieben:Schlecht gebrüllt Löwin.
Man muss hier nicht jedem alles preisgeben, aber es zeugt von keinem guten Benehmen, wenn man sich in einem Forum anmeldet, Ratschläge haben will, die Zeit der anderen (miss-)braucht und dann pampig reagiert, wenn jemand etwas Wahres sagt.
ich gebe dir schon recht ich habe mich angemeldet und um Rat gefragt und habe auch sehr nützliche Tipps bekommen für die ich dankbar bin. Dann aber kam ein völlig wertloser Beitrag, bei dem sich jemand, der mich nicht kennt (ich bin alt genug für eine WBK), der meine Wohnsituation nicht kennt (Ich wohne in einer Einrichtung für Studenten, da möchte ich nicht unbedingt Waffen verwahren) und maßt sich an mir Ratschläge zu geben wie ich meine Entscheidungen zu treffen habe. Das werte Forumskollegen steht keinem hier zu und ich brauche mich für sowas auch nicht dumm von der Seite anquatschen lassen. So das wars was ich zu dem Thema zu sagen habe.
Re: WBK antrag
In dem Fall ist die Situation natürlich auch nicht gerade einfach. Ich war auch mal ein paar Jahre in einem Studentenwohnheim. Laut Hausordnung dort absolutes Waffenverbot. Nachdem in Studentenwohnheimen die Mietrechtsgesetze nicht gelten, kann man dort bei Verstoß gegen die Hausordnung von einer Stunde auf die andere (richtig gelesen: Kündigungsfristen etc. gibts dort nicht) rausgeschmissen werden.
Re: WBK antrag
therion hat geschrieben:Schlecht gebrüllt Löwin.
Man muss hier nicht jedem alles preisgeben, aber es zeugt von keinem guten Benehmen, wenn man sich in einem Forum anmeldet, Ratschläge haben will, die Zeit der anderen (miss-)braucht und dann pampig reagiert, wenn jemand etwas Wahres sagt.
In der Tat

Hätte er vorher geschrieben, dass er in einem Studentenwohnheim kein Waffen haben darf, hätte ich ihm entweder anders, oder gar nicht geantwortet.
So kam es so herüber, als ob er uns mit "Waffenrechtfragen" beschäftigen will, wie eine Unzahl Trolle vor ihm es machten, in Wirklichkeit aber kein reales Interesse vorhanden ist.
Wir werden sehen... ob er in 5 Jahren noch hier ist und sich dann eine WBK und Waffe holt...

Re: WBK antrag
Freunde, es passt eh scho wieder.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
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Re: WBK antrag
Sehe ich auch so
Re: WBK antrag
Studentenheim und Waffe - kein Widerspruch. Verwahre selbst des öfteren Waffe(n) im Studentenheim. Natürlich ist es ein Verstoß gegen die Hausordnung. Genauso, wie wenn man jemanden abschleppte und aufs Zimmer mit nimmt (Stichwort: Fremdübernachtung). Inwiefern man sich der Hausordnung subordiniert, sei natürlich jedem selbst überlassen.
Re: WBK antrag
Bzw. inwiefern man seine Wohnsituation von einem Tag auf den anderen aufs Spiel setzen will, da man nicht in der Lage ist das Hausrecht zu respektieren. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die bei Fremdübernachtungen etwas kulanter sindtherion hat geschrieben:Studentenheim und Waffe - kein Widerspruch. Verwahre selbst des öfteren Waffe(n) im Studentenheim. Natürlich ist es ein Verstoß gegen die Hausordnung. Genauso, wie wenn man jemanden abschleppte und aufs Zimmer mit nimmt (Stichwort: Fremdübernachtung). Inwiefern man sich der Hausordnung subordiniert, sei natürlich jedem selbst überlassen.

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: WBK antrag
Geh bitte, seids es dann? Es soll jeder so handlen wie er glaubt und fertig.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: WBK antrag
Gibt auch andere Rechte die es zu schützen gibt. Da wären einmal das Recht auf Privatssphäre (also kann nicht einfach jeder Depp ins Zimmer rein und schauen, ob Du auch keine Waffen verwahrst) und das Recht auf Leben ergo das Recht auf SV. Wenn man diese Rechte dem Studentenwohnrecht unterordnen will, kein Problem! Stickhead drückt es richtig aus, jeder wie er will. Mir ist ein Fall bekannt, wo es zu sexuellen Übergriffen in der Gemeinschaftsdusche in einem Wiener Studentenheim gekommen ist. Aber ja, jeder wie er willBigBen hat geschrieben:Bzw. inwiefern man seine Wohnsituation von einem Tag auf den anderen aufs Spiel setzen will, da man nicht in der Lage ist das Hausrecht zu respektieren. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die bei Fremdübernachtungen etwas kulanter sindtherion hat geschrieben:Studentenheim und Waffe - kein Widerspruch. Verwahre selbst des öfteren Waffe(n) im Studentenheim. Natürlich ist es ein Verstoß gegen die Hausordnung. Genauso, wie wenn man jemanden abschleppte und aufs Zimmer mit nimmt (Stichwort: Fremdübernachtung). Inwiefern man sich der Hausordnung subordiniert, sei natürlich jedem selbst überlassen.

Re: WBK antrag
Nichts für ungut Therion, aber es kommt in der Realität in Öst. tatsächlich mit Verweis auf die Hausordnung vor dass Studenten innerhalb einer "einzigen" Stunde auf die Straße gesetzt werden.
Noch einmal: Hier gilt das Mietrecht nicht!
Kündigungsfrist wäre zwar rechtlich meist 1 Monat, aber wenn die sich sturr stellen dann kannst du innerhalb einer Stunde ausziehen und dann im "Nachhinein" mal gegen die Zwangsräumung vorgehen. Derweil vergeht Zeit und du bis auf der Straße.
Kopf überm Dach finde ich persönlich um einiges wichtiger als eine WBK!
Und Recht auf Privatsphäre: Lies dir mal die Hausordnungen der Studentenheime durch. In den meisten dürfen die hinein. Die meisten haben ja auch Putzfrauen angestellt, die kommen auch regelmäßig in die Zimmer ...
Dazu kommt dass es meist einen Portier gibt. Der kriegt mit wenn die Polizei im Haus ist. Ich war in 2 verschiedenen Studentenheimen und da war die Polizei auch ein paar mal da (nicht bei mir). Die haben sich "immer" den Portier mitgenommen. Das Studentenheim kriegt sowas also im Normalfall mit.
Noch einmal: Hier gilt das Mietrecht nicht!
Kündigungsfrist wäre zwar rechtlich meist 1 Monat, aber wenn die sich sturr stellen dann kannst du innerhalb einer Stunde ausziehen und dann im "Nachhinein" mal gegen die Zwangsräumung vorgehen. Derweil vergeht Zeit und du bis auf der Straße.
Kopf überm Dach finde ich persönlich um einiges wichtiger als eine WBK!
Und Recht auf Privatsphäre: Lies dir mal die Hausordnungen der Studentenheime durch. In den meisten dürfen die hinein. Die meisten haben ja auch Putzfrauen angestellt, die kommen auch regelmäßig in die Zimmer ...
Dazu kommt dass es meist einen Portier gibt. Der kriegt mit wenn die Polizei im Haus ist. Ich war in 2 verschiedenen Studentenheimen und da war die Polizei auch ein paar mal da (nicht bei mir). Die haben sich "immer" den Portier mitgenommen. Das Studentenheim kriegt sowas also im Normalfall mit.
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Re: WBK antrag
Noldi, danke für deine Unterstützung, aber hier mit Argumenten zu arbeiten scheint sinnlos. Ich beteilige mich an dieser Diskussion nicht mehr.
Re: WBK antrag
Jeder wie er will. Mir wärs zu blöd auf meine Rechte zu verzichten, weil ich vor den Studentenheimregeln kusche.
Übrigens kenne ich einige im Studentenheim und wenn man sich dort innerhalb von 1 Stunde auf die Straße setzen lässt, dann hat man offensichtlich keine Überzeugunskraft bzw. Argumentationsgeschick.
Übrigens kenne ich einige im Studentenheim und wenn man sich dort innerhalb von 1 Stunde auf die Straße setzen lässt, dann hat man offensichtlich keine Überzeugunskraft bzw. Argumentationsgeschick.
Re: WBK antrag
Es ist genau anders herum. Hausordnung sagt keine Waffe. Die Hausordnung ist nunmal ein Vertragsbestandteil wenn man in einem Studentenwohnheim wohnt. Sich nicht daran zu halten hat nichts mit auf seine Rechte zu verzichten zu tun, sondern genau im Gegenteil damit dass einem Rechte egal sind und man sich nicht an Verträge hält. Außer die Hausordnung sagt darüber nichts aus. Bei meinem Heim stand es drinnen.
Das "Recht" ist hier ganz klar auf der Seite der Studentenheimwohnbetreiber, nicht auf Seiten des Studenten der sich nicht an Verträge (Hausordnung) hält!
Das "Recht" ist hier ganz klar auf der Seite der Studentenheimwohnbetreiber, nicht auf Seiten des Studenten der sich nicht an Verträge (Hausordnung) hält!
Re: WBK antrag
Bestimmte Rechte sehe ich nicht als deispositiv. Das Recht auf Waffenbesitz gehört für mich dazu. Wenn Du blind den positiven Gesetzen gehorchst und keine naturrechtlichen Gesetze anerkennst, dann kannst Du es machen, wie Du willst.