Es gibt keine "Beweisregeln". Die Aussagekraft ist allerdings fraglich.gunwitch hat geschrieben:Darf sowas als Beweis verwendet werden?Jokerface hat geschrieben:Bei Fotos würd ich aufpassen, er könnte Behaupten er hat zufällig aus dem Fenster geschaut.
Da ist ein video weitaus glaubhafter und vor Gericht schwerer zum Anzweifeln.
Einen Lockvogel der sich Opfert (VOLLJÄHRIG damit es nicht heißt er wurde in eine Falle gelockt) und die sau versteckt aufnehmen und anzeigen.
lg
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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polizeilicher Rat!
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Re: polizeilicher Rat!
Re: polizeilicher Rat!
wenn ich nochmal drüber nachdenke, den Kerl zu filmen oder zu fotografieren... eigentlich kann das auch nach hinten losgehen, Sprichwort Datenschutz. Mag sein dass er dann eine Anzeige (wegen was auch immer) kassiert, aber er könnte dann die Gegenseite genauso anzeigen.
Weils mich grad an einen Fall erinnert, wo eine Frau wegen andernden Vanalismus an ihrem Hab und Gut eine Videokamere aufgehängt hat. Und die wurde ihr dann selber zum verhängnis. "Rechtsstaat Österreich"!!
Weils mich grad an einen Fall erinnert, wo eine Frau wegen andernden Vanalismus an ihrem Hab und Gut eine Videokamere aufgehängt hat. Und die wurde ihr dann selber zum verhängnis. "Rechtsstaat Österreich"!!

Magnum mag man eben! 

Re: polizeilicher Rat!
beweis wofür? was soll der straftatbestand sein?
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Re: polizeilicher Rat!
Richtig. Sehr dünn. Erst wenn es ins Pornographische geht wird es spannend. Fotografieren ist ja grundsätzlich erlaubt.BigBen hat geschrieben:beweis wofür? was soll der straftatbestand sein?
...
Re: polizeilicher Rat!
Fotografieren von einzelnen Personen ist nur erlaubt wenn diese deutlich ihr Einverständnis geben, Einzelperson ist man nicht mehr sobald auf dem Foto mehr als 4 oder 5 Personen sind. so in der art soweit ich mich erinnere.
Das Problem an ÜBERWACHUNGSKameras ist dass diese laut Gesetzt der öffentlichkeit Deutlich gemacht werden müssen (Schild Videoüberwacht) Bei 2 oder 3 Einzellaufnahmen verleiht man der Anzeige nur ein wenig mehr Druck. Rein theoretisch kann man sogar die Speicherkarte oder das Fotoband einklagen glaub ich.
Ich würde mich mal mit dem Rechtsschutz in Verbindung setzen.
lg
Das Problem an ÜBERWACHUNGSKameras ist dass diese laut Gesetzt der öffentlichkeit Deutlich gemacht werden müssen (Schild Videoüberwacht) Bei 2 oder 3 Einzellaufnahmen verleiht man der Anzeige nur ein wenig mehr Druck. Rein theoretisch kann man sogar die Speicherkarte oder das Fotoband einklagen glaub ich.
Ich würde mich mal mit dem Rechtsschutz in Verbindung setzen.
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Re: polizeilicher Rat!
Nicht deutsches oder sonstiges Recht auf Österreich übertragen. Wir haben eine Veröffentlichungsverbot (unter gewissen Voraussetzungen).Jokerface hat geschrieben:Fotografieren von einzelnen Personen ist nur erlaubt wenn diese deutlich ihr Einverständnis geben, Einzelperson ist man nicht mehr sobald auf dem Foto mehr als 4 oder 5 Personen sind. so in der art soweit ich mich erinnere....
Re: polizeilicher Rat!
Kann sein dass ich mich irre, ist schon ein Paar Jahre her als ich mir das erklären lies.headhoncho hat geschrieben:Nicht deutsches oder sonstiges Recht auf Österreich übertragen. Wir haben eine Veröffentlichungsverbot (unter gewissen Voraussetzungen).Jokerface hat geschrieben:Fotografieren von einzelnen Personen ist nur erlaubt wenn diese deutlich ihr Einverständnis geben, Einzelperson ist man nicht mehr sobald auf dem Foto mehr als 4 oder 5 Personen sind. so in der art soweit ich mich erinnere....
Aber Rechtsschutz einschalten ist auf jeden Fall eine gute Idee und sich mal richtig erkundigen.
lg
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Re: polizeilicher Rat!
hiheadhoncho hat geschrieben:Nicht deutsches oder sonstiges Recht auf Österreich übertragen. Wir haben eine Veröffentlichungsverbot (unter gewissen Voraussetzungen).Jokerface hat geschrieben:Fotografieren von einzelnen Personen ist nur erlaubt wenn diese deutlich ihr Einverständnis geben, Einzelperson ist man nicht mehr sobald auf dem Foto mehr als 4 oder 5 Personen sind. so in der art soweit ich mich erinnere....
es geht doch ned ums veroeffentlichen
es geht ums fotografieren ...
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: polizeilicher Rat!
Wie gesagt anprechen und fragen Warum? Wennst das ein paar mal machst (am besten vor ein paar Nachbarn) wirds ihm vielleicht unangenehm.
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Garreth
Die Medien lenken, was wir Menschen denken
Was wir Beachtung schenken und auf was wir uns beschränken
Sie wollen nicht unterhalten – sie wollen uns unten halten
-Max Herre
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Re: polizeilicher Rat!
(1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.
(2) Die Vorschriften der §§ 41 und 77, Absatz 2 und 4, gelten entsprechend.
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Re: polizeilicher Rat!
Darum geht es nicht. Auch wenn es "unerlaubt" war, wäre da strafrechtlich wenig drinnen. Er hat ja nur das fotografiert, was er aus dem Fenster sieht. Keine Löcher in Wände gebohrt, usw. Da gibt es sehr wohl ein paar Konstruktionen, die helfen können, bleibt aber dünn.Jokerface hat geschrieben:...Kann sein dass ich mich irre, ist schon ein Paar Jahre her als ich mir das erklären lies.
...
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Re: polizeilicher Rat!
Das ist der Punkt...BigBen hat geschrieben:beweis wofür? was soll der straftatbestand sein?
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Läuft fast auf "unsere schmutzige Fantasie" hinaus....
Ich verstehe aber einen Vater und Ehemann, der gegen das, was bereits "passiert" ist, vorgehen möchte.
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Re: polizeilicher Rat!
Hallo,
hier der Link "Recht am eigenen Bild" : KLICK MICH
Kurz man kann aufgrund der Verletzung der Berechtigten Interessen an einem Bild vorgehen.
2. „BERECHTIGTE INTERESSEN“
Berechtigte Interessen können verletzt werden durch
• Bloßstellung, Entwürdigung, Herabsetzung oder Preisgabe des Privatlebens,
• Verwendung zu Werbezwecken.
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Zuletzt geändert von Jokerface am Mi 10. Okt 2012, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: polizeilicher Rat!
ja, aber find mal das Bild!
Wie reinkommen, sprich mit welcher Begründung...
schon sind wir wieder am Anfang

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Re: polizeilicher Rat!
Das meinte ich.
