Wie, "Bild finden"? Wen nur er ein Foto hat, dann wurde es nicht veröffentlicht (=Öffentlichkeit) .gunwitch hat geschrieben:ja, aber find mal das Bild!
Wie reinkommen, sprich mit welcher Begründung...
schon sind wir wieder am Anfang
Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
polizeilicher Rat!
-
- .308 Win
- Beiträge: 376
- Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18
Re: polizeilicher Rat!
Re: polizeilicher Rat!
Woher willst du wissen dass NUR er das Foto hat?headhoncho hat geschrieben:Wie, "Bild finden"? Wen nur er ein Foto hat, dann wurde es nicht veröffentlicht (=Öffentlichkeit) .gunwitch hat geschrieben:ja, aber find mal das Bild!
Wie reinkommen, sprich mit welcher Begründung...
schon sind wir wieder am Anfang

auf verdacht mal Anzeigen.
Oder vor allen Nachbarn aufs derbste Bloßstellen.
lg
Precision = Temperature + Gravity + Wind + Air pressure + Height + Projectile velocity + Projectile weight + Projectile drag + Air resistance + Earth rotation + Heart beat + Breathing + Weapon control
Re: polizeilicher Rat!
Man wird rechtlich nichts machen können.
Jokerface, das würde ich nicht machen, das geht schneller nach hinten los, als der ein Foto machen kann.
Jokerface, das würde ich nicht machen, das geht schneller nach hinten los, als der ein Foto machen kann.
-
- .308 Win
- Beiträge: 376
- Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18
Re: polizeilicher Rat!
Siehe meinen ersten Beitrag in diesem Thread.Jokerface hat geschrieben:...Woher willst du wissen dass NUR er das Foto hat?
auf verdacht mal Anzeigen.
...

- gunwitch
- .50 BMG
- Beiträge: 871
- Registriert: Mi 18. Jan 2012, 12:18
- Wohnort: westlich von Wien
- Kontaktdaten:
Re: polizeilicher Rat!
Geht hier ja um Beweise!headhoncho hat geschrieben:Wie, "Bild finden"? Wen nur er ein Foto hat, dann wurde es nicht veröffentlicht (=Öffentlichkeit) .gunwitch hat geschrieben:ja, aber find mal das Bild!
Wie reinkommen, sprich mit welcher Begründung...
schon sind wir wieder am Anfang
ich kann ja nicht zur Polizei gehen und sagen; der Spanner hat mein Kind fotografiert und die rücken dann aus und durchsuchen seine Wohnung!
It doesn´t matter if you win or lose ... until you lose! Lanny Bassham
Re: polizeilicher Rat!
die Polizei rückt auch mit Beweisen von Dir nur aus, wenn sie einen Straftatbestand beweisen. Soferne Du einen solchen nicht findest, wird das ohnehin nichts.
Re: polizeilicher Rat!
sollte man sich statt der Fotos nicht eher dem Thema widmen???Darüberhinaus habe sie diesen Mieter dabei beobachtet, dass er ein extrem junges Mädel sturzbetrunken und heulend aus seiner Wohnung geschoben hat.

Magnum mag man eben! 

-
- .308 Win
- Beiträge: 376
- Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18
Re: polizeilicher Rat!
Ganz so ist das nicht. Wenn mehrere Anzeigen eintrudeln, wo anscheinend einer minderjährige Kinder fotografiert, kommt es zumindest zu einer Befragung durch die Polizei. Es ist immer die Frage, wie man das angeht. Bloß wo anrufen ist zu wenig. uU geht es sogar in Richtung der beharrlichen Verfolgung ("Stalkingparagraph"), der ein Offizialdelikt (MUSS nachgegangen werden) ist.therion hat geschrieben:die Polizei rückt auch mit Beweisen von Dir nur aus, wenn sie einen Straftatbestand beweisen. Soferne Du einen solchen nicht findest, wird das ohnehin nichts.
Re: polizeilicher Rat!
Du kannst auch Nasenbohren anzeigen. Solange kein konkreter Straftatbestand erfüllt wird, ist diese "Anzeige" ein weiteres verschwendetes Papier.
Die österreichischen Gerichte waren bisher bei der Anwendung der beharrlichen Verfolgung sehr zurückhaltend, daher kann ich Dir sagen, dass dieser Tatbestand nicht erfüllt sein wird.
Die österreichischen Gerichte waren bisher bei der Anwendung der beharrlichen Verfolgung sehr zurückhaltend, daher kann ich Dir sagen, dass dieser Tatbestand nicht erfüllt sein wird.
Re: polizeilicher Rat!
Die Aufzählung ist abschließend.
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
ihre räumliche Nähe aufsucht,
im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
ihre räumliche Nähe aufsucht,
im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: polizeilicher Rat!
Wegen der Beweisbarkeit, das habe doch mehrere Leute gesehen das der Fotografiert hat, zählen Zeugen gar nichts mehr?
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

-
- .308 Win
- Beiträge: 376
- Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18
Re: polizeilicher Rat!
Nasenbohren ist kein Offizialdelikt.therion hat geschrieben:Du kannst auch Nasenbohren anzeigen. Solange kein konkreter Straftatbestand erfüllt wird, ist diese "Anzeige" ein weiteres verschwendetes Papier.
Die österreichischen Gerichte waren bisher bei der Anwendung der beharrlichen Verfolgung sehr zurückhaltend, daher kann ich Dir sagen, dass dieser Tatbestand nicht erfüllt sein wird.
Die Anzeige wird in dem Sinne Papierverschwendung sein, dass in diesem Fall kein Knast rausschaut. Aber wenn man mal von der Polizei befragt wird, ist das für die meisten Seppl schon ausreichend.
-
- .308 Win
- Beiträge: 376
- Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18
Re: polizeilicher Rat!
- freie Beweiswürdigung, somit zählen ZeugenIrwin J. Finster hat geschrieben:Wegen der Beweisbarkeit, das habe doch mehrere Leute gesehen das der Fotografiert hat, zählen Zeugen gar nichts mehr?
- Fotografieren ist grundsätzlich nicht verboten
Re: polizeilicher Rat!
halloIrwin J. Finster hat geschrieben:Wegen der Beweisbarkeit, das habe doch mehrere Leute gesehen das der Fotografiert hat, zählen Zeugen gar nichts mehr?
wie gesagt:
ich <- kein plan
aber vergesst das mit dem offizialdelikt
stalking isses immer nur wenn es sich um das verfolgen EINER person handelt
und ned bei beliebigen personen
damit bleibt ueber:
"fragwuerdiges fotografieren minderjaehriger"
das ist fuerchte ich ned strafbar
der geschilderte vorfall mit dem maedl erscheint mir auch lohnender als die fotos
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
-
- .308 Win
- Beiträge: 376
- Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18
Re: polizeilicher Rat!
Deswegen kann diese EINE Person, deren Lebensqualität beeinträchtigt wurde, eine Anzeige einbringen: "Er erzählt das jetzt seiner jetzigen Frau und die sagt ganz "g´schamig", dass sie genau deshalb auch nicht mehr schwimmen wollte, weil er da auch Fotos gemacht hat."gewo hat geschrieben:...stalking isses immer nur wenn es sich um das verfolgen EINER person handelt
und ned bei beliebigen personen,,s
Kaum. Nicht pornographisch und aus seinem Fenster raus. Egal. Anzeige erstatten. Hausverwaltung einschalten.gewo hat geschrieben:....
damit bleibt ueber:
"fragwuerdiges fotografieren minderjaehriger"
das ist fuerchte ich ned strafbar...
Sehr schwierig, da niemand weiss, wer das war. Auch egal. Anzeigen.gewo hat geschrieben:.....der geschilderte vorfall mit dem maedl erscheint mir auch lohnender als die fotos
Es gibt 2 Möglichkeiten: nix tun "weils nix bringt" oder richtig lästig werden.