Bedingung: Es muss in Österreich ohne Ausnahmegenehmigung legal sein. Dinge wie Preis, leichte Verfügbarkeit oder geringe Laufabnützung sind nebensächlich.
Ist .375 Cheytac (noch) unbestrittene Nr. 1 oder gibts bereits noch besseres?
Mit dem Jackpot ist es leider nichts geworden.BigBen hat geschrieben: 2 der großen Kaliber die mich interessieren würden (wenn das Budget quasi unbegrenzt ist) sind .408C heyTac und .416 TYR

Ist ein Märchen. Sowas gibt es maximal am Schießstand wegen dem Geschossfang, damit der nicht gleich zerstört wird!Gibts jetzt eigentlich tatsächlich eine Joule-Obergrenze in ö-Waffengesetz oder ist das ein modernes Märchen?

50 BMG und VerwandschaftBigBen hat geschrieben:Allerdings sind manche Kaliber/Waffen verboten, weil als Panzerbüchsen deklariert

.460 SteyrSonst auch noch was?
Wenn ich das richtig verstanden habe basiert die ja auf der .50 BMG, also Verwandschaft. Deshalb gibt (gab?) es wahrscheinlich auch die Probleme.rubylaser694 hat geschrieben: .460 Steyr
Beeindruckend.rubylaser694 hat geschrieben: Hier eine Ballistiktabelle von der .416TYR bis 2000meter.
Das Geschoss fliegt bei 1900Meter noch knapp Überschall.
hirubylaser694 hat geschrieben:Ist ein Märchen. Sowas gibt es maximal am Schießstand wegen dem Geschossfang, damit der nicht gleich zerstört wird!Gibts jetzt eigentlich tatsächlich eine Joule-Obergrenze in ö-Waffengesetz oder ist das ein modernes Märchen?
Die .700NE gibts ja in Österreich auch, die hat bis zu 19000Joule! Also ca. gleich viel wie eine .50bmg.

tja, wie soll man sowas wissen wenn es den Untertanen nicht veröffentlicht wird?amtsintern wird soweit ich mich erinnere von 10.000 joule gesprochen die maximal zulaessig sein sollen ..
Die Waffe verfüge über ein "Potential einer Munitionswirkung gegen Objekte, deren Struktur eine Schutzwirkung gegen Munitionswirkung aufweist (Panzerung)" und weise eine wesentlich über jener von schweren Jagdwaffen liegende Masse auf. Die Beurteilung als Panzerbüchse habe sich aus dem Gesamtbild der konstruktiven Auslegung hinsichtlich Zweckbestimmung und Leistungspotential der Waffe, die in allen Punkten die charakteristischen Merkmale von Panzerbüchsen erfülle, ergeben.
Die belangte Behörde hat sich insofern - erkennbar - die Auffassung, wie sie im Schreiben des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 4. Februar 2005 vertreten wurde, zu eigen gemacht, wonach Panzerbüchsen durch folgende Merkmale gekennzeichnet seien: Aufgelegte schultergestützte oder laffetierte Waffe; Potential zur Bekämpfung gepanzerter Ziele; Geschossenergie größer als 10.000 J.