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darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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lex123456
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darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von lex123456 » Do 25. Okt 2012, 22:47

Hi Leute

Ich hätte vorgehabt mit dem Revolver meiner Schwägerin den Schießstand zu besuchen, nach erstem OK hat sie heute gemeint, das man das eigentlich nicht darf. ?? Ich hab die wbk. Sollte doch eigentlich kein Problem sein mit einer fremden Waffe den stand zu besuchen oder?
Problematik Transport, bzw wenn was passiert.
kennt sich da wer aus?

Gruß
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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von Incite » Do 25. Okt 2012, 22:49

natürlich darfst du es, wenn du eine Wbk mit 2 Plätzen hast, darfst du mit 2 Waffen dort hinfahren

würde aber eine Überlassungsbestätigung ausstellen mit Unterschrift, DAtum, Uhrzeit....
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Chefkoch41
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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von Chefkoch41 » Do 25. Okt 2012, 22:49

Hast du einen WBK Platz frei?
Überlassungszettel geschrieben?
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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von lex123456 » Do 25. Okt 2012, 22:52

Chefkoch41 hat geschrieben:Hast du einen WBK Platz frei?
Überlassungszettel geschrieben?
Wbk ist voll, Zettel wär ja kein Problem, bzw lassich haltmeine daheim.
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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von therion » Do 25. Okt 2012, 22:53

Daheim lassen ist nicht. Du darfst keinen Zugriff auf mehr Waffen als 2 haben. D.h. ihr könnt zB für kurze Zeit tauschen.

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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von Incite » Do 25. Okt 2012, 22:53

ob die WBK voll ist oder nicht ist ja wurscht denn du bist ja nicht im Besitz von mehr Waffen wie du sein darfst

du tauscht ja die Waffe mit deiner Beknannten für den Zeitraum X, deshalb ja auch die Überlassungsbestätigung

ich würds jedenfalls so machen
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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von gewo » Do 25. Okt 2012, 22:55

lex123456 hat geschrieben:
Chefkoch41 hat geschrieben:Hast du einen WBK Platz frei?
Überlassungszettel geschrieben?
Wbk ist voll, Zettel wär ja kein Problem, bzw lassich haltmeine daheim.
hallo

daheimlassen reicht ned

damit hast du ja immer noch die verfuegungsgewalt ueber bzw die innehabung dieser waffe
und somit eine "zuviel"

geht nur mit tausch
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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von lex123456 » Do 25. Okt 2012, 22:56

OK das heißt also, wenn ich ihr zb die glock überlass inkl schreiben, dann darf ich mit ihrem revo. Inkl schreiben rechtlich legal zum shießplatz. OK so ?
Gruß
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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von gewo » Do 25. Okt 2012, 22:58

lex123456 hat geschrieben:OK das heißt also, wenn ich ihr zb die glock überlass inkl schreiben, dann darf ich mit ihrem revo. Inkl schreiben rechtlich legal zum shießplatz. OK so ?
genau

die kaesezettel kann man auch schon vorschreiben und kopieren
dann brauchst dann immer nur mehr das datum einsetzen und unterschreiben und fertig
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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von therion » Do 25. Okt 2012, 23:46

Du kannst auch gar keinen Zettel schreiben und ihr tauscht einfach so.

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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von gewo » Fr 26. Okt 2012, 00:18

therion hat geschrieben:Du kannst auch gar keinen Zettel schreiben und ihr tauscht einfach so.
hi

ja
geht auch

die schriftform ist ned zwingend vorgeschrieben
(hilft aber evt unnoetige diskussionen zu vermeiden)

wichtig ist dass du nie gleichzeitig ueber mehr waffen die verfuegungsgewalt hast als du plaetze hast
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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von therion » Fr 26. Okt 2012, 00:19

Ein Schrieb ist eben auch nicht mehr wert als eine mündliche Aussage. Aber gibt ja so Zettelfetischisten ;)

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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von gewo » Fr 26. Okt 2012, 00:25

therion hat geschrieben:Ein Schrieb ist eben auch nicht mehr wert als eine mündliche Aussage. Aber gibt ja so Zettelfetischisten ;)
hi

solange dein tauschpartner weiss was genau er sagen muss schon

wenn er/sie eine kontrolle hat und seine eigene gun ist ned da und er "vereinfacht" die sachlage indem er einfach kurz und buendig sagt du hast sie ausgeborgt (oder der beamte schreibt das in seinen bericht) OHNE zu erwaehnen dass er dafuer deine ueberlassen erhalten hat dann wird es spannend.

weil wenn du dann im nachhinein behauptest du haettest ihm eh eine von dir ueberlassen fuer den zeitraum dann wird die behoerde das ziemlich sicher als ausrede abqualifizieren

egal ob es wahr ist oder nicht

von daher ist der zettelfetischismus ned so uebel
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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von Christoph » Fr 26. Okt 2012, 00:39

; Gut verstecken und nicht herzeigen ;)
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Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?

Beitrag von Steelman » Fr 26. Okt 2012, 00:52

therion hat geschrieben:Aber gibt ja so Zettelfetischisten ;)
hallo therion,
ich bin auch so ein "Zettelfetischist"

denk mal an den thread betr Verkauf Kategorie "C" Waffen u. die nachfolgenden PN.

LG Steelman
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

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